Obermoschel will Verkehrsberuhigung
30-Km-Zone und 30-Km-Geschwindigkeitsbegrenzung

Obermoschel. Die Beschwerden von Anwohnern der klassifizierten Bundesstraße 420 und der Landstraße 379, die beide mitten durch die Stadt führen wie auch der Kreisstraße 20 von Lettweiler kommend, haben dazu geführt, dass der Stadtrat die Ausweisung einer 30-km-Zone im gesamten Stadtgebiet fordert. Und dies in großer Einigkeit der beiden im Stadtrat vertretenen Wählergruppen Beisiegel und Ruppert. Am liebsten wäre diese dem Stadtrat, wenn dies auch auf den qualifizierten Straßen wie der B 420, der L 379 und der K 20, die alle drei durchs Stadtgebiet führen gleich mit erfolgen könne, um einen Schilderwald zu verhindern. Dass die rechtlichen Hürden hier hoch liegen, ist wohl bekannt, so dass die Forderungen wenigstens für die stadteigenen Straßen hilfsweise aufrecht erhalten bleiben.
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Eins steht für die Stadtgremium fest: Es wird von vielen Verkehrsteilnehmern einfach zu schnell gefahren. Die Beschaffenheit der Bundesstraße -lange gerade Strecke von Unkenbach wie auch Niedermoschel kommend genauso wie bei der Landstraße von Sitters oder vom Dreiweiherhof/Hallgarten kommend verleitet dazu. Und darunter leiden dann natürlich auch die Anlieger zum einen hinsichtlich der Verkehrssicherheit, aber auch durch weitaus größeren Lärm, der direkt vor ihren Häusern auftritt. Deshalb haben sie sich nicht nur einmal bei der Stadt und den Stadtratsmitgliedern beschwert und Abhilfe gefordert. Diese Beschwerden der Anlieger von B 420, L 379 und K 20 waren dann auch Auslöser für die Diskussionen im Stadtrat, wie man die Anwohner besser schützen könnte, wie Stadtbeigeordneter Hans Ruppert informiert. Stadtbürgermeister Ralf Beisiegel steht selbst mit allem Nachdruck hinter den Forderungen der Ausweisung einer 30-Km-Zone im gesamten Stadtgebiet, wie er im Rheinpfalz-Gespräch informiert. Wenn es nach ihm ginge, wäre sie schon lange umgesetzt. Beisiegel kann auch nicht verstehen, warum nicht zum Beispiel ab der Abzwei- gung der K 20 in die Berliner Straße für das gesamte Neubaugebiet "In der Drei" eine 30-Kilometer-Zone, ebenso wenigstens für Teile des Innenstadtbereiches diese Verkehrsberuhigung seitens der Verwaltung angeordnet wird. Eben dort, wo keine qualifizierten Straßen verlaufen, so der Stadtchef.

Im Sommer verschärft sich die Situation des regelmäßigen "Zu-Schnell-Fahrens" noch durch den dann zunehmenden Freizeitverkehr. Neben der mit LKW's stark befahrenen Bundesstraße sind es vor allem auch Motorradfahrer, die die Nordpfalz für sich entdeckt haben und zusätzliche Verkehrs- wie auch Lärmbelästigungen mit sich bringen. Initiativen seitens der Stadt hinsichtlich einer Geschwindigkeitsreduzierung seien seitens der zuständigen Verwaltungen immer relativ schnell abgeblockt worden, so die beiden Stadtoberen, weil laut Rechtslage die Ausweisung einer 30-Km-Zone auf qualifizierten Straße eigentlich gar nicht zulässig sei.
Hans Ruppert, von Beruf Polizist zeigt auf, dass es andernorts aber wenigstens mit Geschwindigkeitsbegrenzungen wohl
geht: So zum Beispiel in Fürfeld ( VG Kreuznach-Landkreis Bad Kreuznach oder in Wonsheim (Landkreis Alzey-Worms) wo bei Landstraßen eine 30km-Beschränkung innerorts angeordnet wurde Selbst in Altenbamberg oder jetzt in Bad Kreuznach wurden in den durch die Kommune führende Bundesstraße wenigstens eine 30-Km-Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeschildert, in der Kurstadt vor allem zum Lärmschutz, wie die Schilder dort auswiesen, so Ruppert. 
Bei den reinen städtischen Straßen, die in der Unterhaltungslast der kleinsten Stadt der Pfalz stehen, besteht weitestgehenst Über-
einkunft im Stadtrat, dass diese eigentlich flächendeckend auf 30km/h beschränkt werden sollen. Eigentlich ist es eine Ent-
wicklung der Zeit, dass der Fahrzeugverkehr die Anlieger in Obermoschel auch unverhältnismäßig stark belastet. Die höheren
Geschwindigkeiten verursachen höheren Lärm und gleichzeitig eine höhere Gefährdung für alle. Besonders die Anlieger an
qualifizierten Straßen sind diesem Lärm und Gefährdungen ständig ausgesetzt. Damit kein Schilderwald verursacht wird, soll
dies nach den Vorstellungen in Obermoschel durch die Ausweisung einer 30-km-Zone im gesamten Stadtgebiet erfolgen, so
Ruppert und Beisiegel uniso. Zudem bereite der ruhende Verkehr relativ große Probleme. Durch eine höhere Fahrzeugdichte
stünden teilweise auch alle Ortsstraßen voll parkender Autos. Dies trage nicht nicht zur Erhöhung der Lebensqualität und der
Verkehrssicherheit vor Ort bei, so die beiden Stadtvertreter. Selbst Kontrollen des ruhenden Verkehrs haben nur temporär
Verbesserungen und Nachsicht gebracht, so die Feststellung vor Ort.

Christian Gaß, zuständiger Mitarbeiter der VG Nordpfälzer Land kann die Wünsche vieler Gemeinden, wie auch der Stadt Ober-
moschel verstehen.Für die Anordnung von Tempo 30 Zonen gebe es allerdings enge rechtliche Anforderungen nach der Straßen-
verkehrsordnung. Innerhalb geschlossener Ortschaften sei dies in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichten im Einvernehmen mit der Gemeinde zulässig. Diese Anordnung dürfe sich jedoch nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Land- und Kreisstrraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken. Ausnahmen sein bei qualifizierten Straßen im Bereich von Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäuser zulässig. Der Eingang der jeweiligen Einrichtung müsse jedoch an diese Straße unmittelbar angrenzen. In Gemeindestraßen werde vor einer Anordnung zunächst mit Hilfe einer Geschwindigkeitsmeßtafel eine Messung durchgeführt, um festzustellen, ob Geschwindigkeiten erhöht sind und die Anordnung von Tempo 30 notwendig erscheint. Bei den meisten Messungen hätten die Ergebnisse gezeigt, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit der Norm entspreche, Geschwindigkeitsüberschreitungen eher subjektive Wahrnehmungen vor Ort seien. Erreicht worden sei in Obermoschel mit Unterstützung der Stadt, der Verwaltung und des Landesbetriebes Mobilität in Worms, dass eine Fußgängerampel auf der B 420 in Höhe der Abzweigung nach Lettweiler in Planung geht. Die Ausweisung einer kompletten 30 Kilometer Zone in der kleinsten pfälzischen Stadt unter 'Einbeziehung auch der qualifizierten Straßen scheitert derzeit allerdings wohl an rechtlichen Hürden. Das Thema ist für die Stadt damit jedoch noch nicht abgeschlossen, es soll weiterhin das Ziel sein, Verkehrsberuhigungen durch die Ausweisung von 30-km-Zonen oder wenigstens Geschwindigkeitsbegrenzungen geben, betonen Stadtbürgermeister Beisiegel wie auch Stadtbeigeordneter Ruppert im Gespräch.

Autor:

Arno Mohr aus Alsenz-Obermoschel

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