Alte Kreisstraße 30 zum Stolzenbergerhof
Gemeinde soll übernehmen
Bayerfeld-Steckweiler. Die frühere Kreisstraße 30 vom Bayerfelder Ortsteil Steckweiler hoch zum unteren und oberen Stolzenberger- hof könnte eine "unendliche" Geschichte werden und war jetzt erneut Thema im Gemeinderat Bayerfeld-Steckweiler. Wegen eines Hangrutsches ist sie seit 1978 für den LKW-Verkehr und seit 1982 für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Aus rechtlicher Sicht ist sie nach wie vor als Kreisstraße gewidmet, wie die Kreisverwaltung auf Anfrage mitteilte. Zur Erschließung und Bewirtschaftung von noch ganz wenigen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken kann sie über die örtliche Burgstraße in Steckweiler und über die nachfolgende Brücke über die Alsenztal-Bahnlinie noch von Landwirten nur im unteren Teil befahren werden. Im oberen Teil -Hangrutschbereich- ist ein mögliches Befahren durch frühere Erdaufschüttungen unterbunden worden und die Natur hat sich mittlerweile durch Bewuchs ein Teil der Straße zurückerobert. Dort oben hat man übrigens einen wunderschönen Blick auf die Gemeinde und das Alsenztal.
Seit der Sperrung der K 30 erfolgt die verkehrstechnische Erschließung des Stolzenbergerhofes über die K 30 von Mannweiler-Cölln aus vorbei am Sportplatz über frühere Wirtschaftswege, die dann an der ein oder anderen Stelle zum Ausweichen etwas verbreitert wurden. Erschwerend für den ganzen Sachverhalt kommt hinzu, dass 1994 durch eine Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes der Donnersbergkreis zudem Eigentümer und damit auch Unterhaltungspflichtiger der Brücke über die Alsenztal-Bahnline wurde. Diese Brücke grenzt direkt an die Burgstraße in Steckweiler an und ermöglichte bei der früheren K 30 ein Überqueren der Bahnlinie.
Dass der fragliche Abschnitt der früheren K 30 von Steckweiler hoch zu den Stolzenbergerhöfen keine Netzfunktion im klassifizierten Straßennetz mehr hat und auch die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße nach den Maßgaben des Landesstraßengesetzes nicht mehr gegeben ist, rief bereits in den 1980er Jahren bei einer Prüfung auch den Rechnungshof auf den Plan. Seit dieser Zeit gilt diese Kreisstraße als sogenannte "Schwarze Kreisstraße", bei der aus Landessicht zwingend eine Abstufung durch den Kreis zu vollziehen ist. Teilweise entweder zu einer Gemeindestraße und teilweise zu einem Wirtschaftsweg, die beide dann allerdings nach der Abstufung von der Gemeinde zu unterhalten sind und zudem damit auch beitragsrechtliche Fragen aufwerfen, womit die Bürger bei Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen künftig eventuell auch direkt finanziell belastet und Kosten tragen müssten. Also eine ziemlich komplexe Situation.
Der Landkreis hat bislang keinen Gebrauch von der Möglichkeit der sogenannten "Zwangsabstufung" gemacht und strebt -wie bei anderen Fällen dieser Art auch- immer eine einvernehmliche Ausbau- und Abstufungsvereinbarung mit den jeweils betroffenen Gemeinden an, so die Auskunft der Verwaltung. Nachdem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in den Haushaltsverfügungen 2021 und 2022 des Landkreises an die Situation der ungelösten K 30 erneut aufgegriffen wie auch "förmlich beanstandet" hat, gab es aktuell wieder Gespräche. In der Vergangenheit sind nämlich alle Versuche, diese K 30-Problematik einvernehmlich zu lösen, gescheitert.Vor allem an den finanziellen Möglichkeiten und Folgen für beide Seiten.
Grundsätzlich sahen und sehen die bisher diskutierten Lösungsansätze vor, den Teil der K 30 (Burgstraße) innerhalb der Ortslage von Steckweiler zur Gemeindestraße abzustufen und auf Kosten des Landkreises eine Deckschichterneuerung vorzunehmen. Ebenso soll die Teilstrecke vom oberen zum unteren Stolzenberger Hof zur Gemeindestraße abgestuft werden.Dieses Teilstück wurde laut Information der Kreisverwaltung bereits ausgebaut, sodass dort keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Übergabe notwendig wäre. Der Teil der alten K 30 innerhalb des Stolzenberger Hanges im Bereich des Hangrutschgebietes soll eingezogen und somit der Nutzung für sämtlichen künftigen Verkehr entzogen werden, was schon dem jahrelangen Status-Quo entspräche. Die Pläne der Kreisverwaltung und die Erfüllung der Forderungen des Rechnungshofes und des Landes sehen zudem vor, die Brücke im Anschluß an die Burgstraße in Steckweiler aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber der darunterliegenden Bahnstrecke auf Kosten des Kreises zurückzubauen, was nicht anderes als ein Abriß bedeutet. Dies deshalb, weil nach den Vorgaben des Landes auch Unterhaltungskosten für eine nicht mehr notwendige Brücke eingespart werden, an die zudem zur Sicherung der Bahnlinie erhöhte Anforderungen bei der Unterhaltung gestellt werden.
Die Erschließung von nur noch einigen wenigen dahinter liegenden land- und forstwirtschaftlicher Grundstücken müsste durch andere Wirtschaftswege sichergestellt werden. Im Klartext bedeutet dies, wie Ortsbürgermeister Kraus in der Sitzung wie auch im Gespräch mit der Rheinpfalz betonte, nichts anderes -weil es eine andere Möglichkeit nicht gibt- als eine Art serpentinenähnliche Wegeführung ausgehend vom Alsenztal-Radweg zwischen Steckweiler und der Hahnmühle in den Hangbereich bis zur jetzigen alten K 30 zu bauen. Dieser neue Wege müsse dann auch komplett vom Landkreis finanziert werden, so die Gemeinde. Bedenken haben die Bayerfeld-Steckweilerer vor allem, ob dieser Serpentinenweg nicht bei einem Starkregen in dem steilen Hangbereich nicht dann wieder weggeschwemmt wird. Das würde wiederum Kosten für die Gemeinde, sprich die Wirtschaftswegeunterhaltung, bedeuten. Keine einfache Sache, so der Ortsbürgermeister. Auch die Situation mit dem geplanten Rückbau der Brücke gefällt dem Gemeinderat nicht so richtig. Am liebsten wäre es dem Gremium eigentlich, wenn die Brücke erhalten bliebe. Denn ohne Brücke müsste neben der Anlegung des neuen Serpentinenweges auch die Wasserführung der alten K 30 verändert werden. Auch dies ist in dem steilen Bereich nicht so einfach zu bewerkstelligen, nachdem das anfallende Oberflächenwasser ja auch nicht so einfach der darunter liegenden Bahnlinie zugeführt werden kann. Es werden sicher noch einige Gepräche geführt werden müssen, bis diese komplexe Angelegenheit gelöst werden kann. ADD und Rechnungshof werden bei dieser schwierigen Situation noch ein bißchen Geduld bis zur Lösung aufbringen müssen.
Autor:Arno Mohr aus Alsenz-Obermoschel |
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