'Doppelhaushalt mit Plus
Ortsgemeinde Winterborn
Wiinterborn. Bei der Vorstellung des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 präsentierte Sachbearbeiterin Viola Wasem von der Finanzabteilung der Verwaltung in Alsenz den Ratsmitgliedern so richtig prächtige Zahlen, die dem Gemeinderat auch Freude bereiteten: Während der Ergebnishaushalt 2021 bei Erträgen in Höhe von 296.452 Euro und Aufwendungen von 249.254 Euro einen Jahresüberschuß in Höhe von 47.198 Euro ausweist, steigert sich dieser positive Saldo im Jahr 2022 auf insgesamt 56.3o3
Euro. Nicht nur dieser Doppelhaushalt weist diese positiven Beträge auf, schon seit dem Jahr 2016, wie es im Vorbericht zum Haushalt zu lesen war, gab es positive Jahresabschlüsse und das Eigenkapital steigt Jahr für Jahr und wird gemäß der Haushaltsplanung der Finanzabteilung bei rund 761.000 Euro am Jahresende 2022 liegen. Damit kann der Gemeinderat auch gelassener mit der Forderung der Kommunalaufsicht die eigenen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, umgehen und hat die Steuerhebesätze deshalb bei der Grundsteuer A bei 320 Prozent, bei der Grundsteuer B und bei der Gewerbesteuer bei 365 Prozent wie bisher belassen.Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 48 Euro, für den zweiten 72 und für jeden weiteren Hund
120 Euro. Auch die Wegebaubeiträge bleiben mit fünf Euro ohne Jagdpachtanteil pro Hektar unverändert.
Die Gemeinde verfügt auch über eine gute Liquiditätsrücklage und konnte so 2019 frühzeitig den kommunalen Entschuldungsfonds verlassen, dem sie 2009 auf Grund hoher Liquiditätskredite beitreten musste und der eigentlich bis bis 31.12.2026 laufen sollte. Ein noch bestehendes Bankdarlehen kann auf Grund fehlendem Sonderkündigungsrecht nicht sofort getilgt werden, so die Information der Sachbearbeiterin auf eine Anfrage aus dem Rat.
Die gute Finanzlage resultiert neben sparsamen Wirtschaften mit viel Eigenleistungen auch dem langjährigen Engagement in Sachen Windkraft, die neben Pachtentschädigungen auf gemeindeeigenen Grundstücken auch Kabel- und Wegenutzungsentgelte beinhalten. Darüber hinaus macht sich dies mittlerweile auch bei dem Gewerbesteueraufkommen bemerkbar. In den beiden Doppelhaushaltsjahren werden hier mit rund 29.000 Euro um 17.000 Euro höhere Erträge als bisher erwartet. Die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) ist mit 5.000 Euro, die Grundsteuer B (Wohngrundstücke) jeweils mit rund 10.800 Euro veranschlagt. Der Anteil an der Einkommenssteuer steigt um 5.400 Euro auf 61.400 Euro. Die Hundesteuer beträgt 1.300 Euro jährlich. An Schlüsselzuweisung A werden 76.370 Euro vom Land erwartet, weil das Steueraufkommen nach wie vor unter dem Landesdurchschnitt liegt. Die Konzessionsabgabe der Pfalzwerke beläuft sich auf jährlich 4.000 Euro. Bei den Ausgaben sind die Gesamtpersonalkosten der Gemeinde mit rund 18.000 Euro veranschlagt, rund 4.500 Euro betragen die Kosten für Straßenbeleuchtung sowie Energiekosten für die öffentlichen Gebäude. Zinsen werden rund 1.200 Euro fällig, die Tilgungsleistungen für Kredite sind mit jährlich 5.300 Euro vereinbart. Rund 2.800 Euro Gewerbesteuerumlage sind an Land und Bund abzuführen. 22.500 Euro Umlage sind vorgesehen für den Kindergartenzweckverband "Unteres Appeltal" . Dazu kommen die Umlagen an die Verbandsgemeinde mit rund 63.000 Euro und den Landkreis mit rund 68.000 Euro pro Jahr. Die Finanzausgleichsumlage ans Land beläuft sich auf 5.000 Euro, Abschreibungen sind mit rund 41.000 Euro jeweils in den Plänen als Aufwendungen enthalten und rund 7.800 Euro für die Straßenoberflächenentwässerung. Hinzu kommen noch unterschiedlich hohe Beträge für die Unterhaltung der gemeindlichen Gebäude und Grundtücke für Versicherungen und laufende Bewirtschaftung. Der Gemeinderat hatte sich auch
mit einem Vorschlag aus der Bevölkerung zum Haushaltsplan zu beschäftigten und zwar wurde eine Verbesserung der Ober- flächenwasserbeseitigung im Backhausweg gewünscht. Eine Delegation der Gemeinde hat sich dies auch vor Ort angeschaut. Während bei der vorgeschlagenen Entwässerungsrinne keine Notwendigkeit seitens des Gemeinderates gesehen wird, soll der Einlaufschacht/Kanaldeckel aber angepasst werden. Diese Veränderung soll in Eigenleistung vorgenommen werden, somit fallen keine höheren Kosten an und der vorgesehene Ansatz im Haushaltsplan dafür reicht aus. Obwohl der Haushaltsplanentwurf keine
Investitonen für die beiden Haushaltsjahre bislang enthielt, wurde die Bauabteilung der Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit die Dr.-Heinrich-von-Brunck-Halle zumindest teilweise energetisch saniert werden kann und dabei Fördertöpfe zum Beispiel aus dem Investitionsstock oder anderer Art für die Gemeinde in Anspruch genommen werden können. Der Haushaltsplan mit -satzung wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen..
Autor:Arno Mohr aus Alsenz-Obermoschel |
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