Kostensenkungen für Wegeunterhaltungsbeiträge
Stadtratsbeschluss
Annweiler. Der Stadtrat der Stadt Annweiler am Trifels hat bereits in der letzten Sitzung des Jahres 2021 eine Senkung der Wegeunterhaltungsbeiträge beschlossen. Mittlerweile sind die neuen Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels verschickt worden und die Entlastung durch die erneute Senkung des Feld- und Wegebaubeitrages seit Beginn der Wahlperiode auch konkret nachvollziehbar.
Dem Beschluss des Stadtrats sind intensive Abstimmungen unter anderem in der neu gegründeten Steuerungsgruppe „Feld- und Waldwege“, besetzt durch den Bauhof, des Forstes, der Verwaltung und der Jagdgenossenschaft, vorausgegangen.
„Wir sind froh, dass wir durch die Aufstellung eines langfristigen Plans der Maßnahmen und Kostenschätzungen und insbesondere dem erheblichen Beitrag durch die Jagdgenossenschaft den Grundstückseigentümern entgegenkommen können“ so Stadtbürgermeister Benjamin Seyfried für die Steuerungsgruppe.
Innerhalb von zwei Jahren ist der Beitrag nun von 19,77 Euro je Hektar auf 11 Euro je Hektar reduziert worden. Der Wald soll unter anderem klimagerecht umgebaut werden. Das kostet Geld. Und viele Waldbesitzenden sind Rentnerinnen und Rentner. Dies ist allen Beteiligten bewusst und dennoch ist die nachhaltige Nutzung der Wirtschaftswege eine Gemeinschaftsaufgabe.
Eigentümer können ebenfalls einen erheblichen Anteil an einer Nachhaltigen Nutzung leisten, indem sie selbst dafür sorgen, dass die Wirtschaftswege, die durch ihren Wald führen, nicht zuwachsen und somit Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge nicht behindert werden. So können langfristig Kosten gespart werden und auch weiter gesenkt werden, dies kommt letztlich wieder allen zugute.
Warum Feld- und Wegebeiträge?
Annweiler hat circa 1.700 Hektar private Wald- und Feldflächen. Um die Wirtschaftswege in diesem Bereich kümmert sich die Stadt und erhebt dazu von über 2.000 privaten Eigentümern eine Umlage, die sich an den entstehenden Kosten orientiert. Die Mittel sind zweckgebunden.
Wirtschaftswege sind Wege, die ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen. Diese Wege sind zwar öffentliche Einrichtungen aber keine öffentlichen Straßen.
Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht. Inhalt und Umfang richten sich in erster Linie nach den örtlichen Gegebenheiten und der Art und Bedeutung des Verkehrsweges. Da Wirtschaftswege ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen, können nur geringe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichtigen gestellt werden. In den Vordergrund tritt die Vorsorge durch die Verkehrsteilnehmer, sich selbst vor Schaden zu bewahren. ps
Auszug aus dem Kommunalbrevier RLP: https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/Kommunalpolitik-A-Z/strassenreinigung-und-winterdienst/wirtschaftswege/
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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