Vorsorge und Patientenverfügung
VdK-Vortrag
Bad Bergzabern. Der VdK Ortsverband lädt interessierte Bürger zum Vortrag am 15. Mai , 15 Uhr, in die Wasgau-Halle von Münchweiler am Klingbach, ein. Durch Alter und Krankheit kann jeder von uns in kurzer Zeit in eine Verfassung geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr alleine erledigen kann. Was dann? Wer darf dann die notwendigen Zahlungen vom Konto vornehmen? Wer kümmert sich um Arztgespräche? Wie kann auch am Lebensende eine würdige Pflege und Versorgung nach den eigenen Wünschen sichergestellt werden? Das alles sind Fragen, die in einer Vorsorgevollmacht bzw. in einer Patientenverfügung geregelt werden können.
Weder Freunde noch Angehörige haben ohne spezielle Vollmacht das Recht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden. Wünschenswert ist, die Vorsorge vertrauensvoll innerhalb der Familie zu regeln. Voraussetzung dafür ist ein bedingungsloses Vertrauen, da man bewusst auf die Kontrolle des Bevollmächtigten verzichtet. Fehlt eine Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Das kann ein Angehöriger sein, muss es aber nicht. Da die eigene Recherche im Internet für die eigene Vorsorge meist frustrierend und häufig nicht zielführend ist, informieren die Betreuungsvereine kostenfrei und praxisnah über die Vorsorgemöglichkeiten. In vielen Fällen ist auch der Gang zum Notar nicht unbedingt notwendig.
Wo die Unterschiede in der Vorsorge liegen und was es zu beachten gilt, um zur passenden Vorsorge zu kommen, darüber informiert Johannes Pfeiffer vom AWO Betreuungsverein SÜW e.V. in der Wasgau-Halle zum genannten Termin.
Die Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen notwendig bei Hans-Peter Carius, 0151 11566946, oder Ronald Fröhlich, 0176 73605015.red
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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