Behördengang in Bad Dürkheim
3G-Regel bei der Stadtverwaltung
Bad Dürkheim. Ab Montag den 29. November, gilt für alle Besucher*innen der Kreisverwaltung die 3G-Regel.
Das heißt, alle Besucher*innen müssen vor Betreten des Kreishauses einen entsprechenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. In den Verwaltungen im Landkreis wird dies ebenso gehandhabt. Darauf haben sich die Bürgermeister der Gemeinden und Städte im Kreis einhellig verständigt. Besucher der Kreisverwaltung werden auf diese Auflagen ab sofort bereits bei der Terminvereinbarung hingewiesen.
Dies gilt ebenfalls für alle Außenstellen der Kreisverwaltung, wie die Kfz-Zulassungsbehörde, und die Kreisvolkshochschule.
Die bisherigen Regelungen (Maskenpflicht, Abstandsgebot und Kontakterfassung) bestehen weiter. kim/ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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