Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Dürkheim empfiehlt Bankeinzug
Abfallgebühren: Zweite Rate ist am 01.09.20 fällig
Bad Dürkheim. Die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2020 ist am 1. September 2020 fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb seine Kunden um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und Kassenzeichens.
Einfacher und bequemer ist die Erteilung einer jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandats. Dieses kann formlos schriftlich vom Eigentümer erteilt werden. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann unter www.kreis-bad-duerkheim.de heruntergeladen werden. ps
Autor:Franz-Walter Mappes aus Bad Dürkheim |
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