Abfallwirtschaftsbetrieb bittet Bürger um Überweisung der zweiten Rate
Bad Dürkheim. Die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2022 ist am Donnerstag, 1. September, fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Bad Dürkheim alle Bürger um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens.
Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss schriftlich vom Eigentümer des Grundstücks erteilt und unterschrieben werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Dürkheim empfiehlt künftig den Bankeinzug. jg/ps
Weitere Informationen:
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann unter www.kreis-bad-duerkheim.de heruntergeladen werden.
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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