Änderungen bei Sperrzonen
Afrikanische Schweinepest im Kreis Bad Dürkheim
Bad Dürkheim. Nach dem bestätigten Fall von Afrikanischer Schweinepest Mitte August in einer Kleinsthaltung in Gerolsheim wurde im Umkreis von zehn Kilometern eine Sperrzone III eingerichtet. Die Sperrzone I, die zuvor schon in nördlichen Teilen des Landkreises bestand, wurde auf einen Radius um weitere zehn Kilometer um die Sperrzone III vergrößert.
Sperrzone III wird aufgehoben
Da innerhalb der geltenden 90 Tage-Frist keine weiteren Fälle von Afrikanischer Schweinepest in Schweinehaltungen innerhalb des Landkreises aufgetreten sind und sich auch die Lage im angrenzenden Bundesland verändert hat, haben Rheinland-Pfalz und Hessen über den Bund einen Antrag auf Änderung der Sperrzonen bei der EU-Kommission beantragt. Nun liegt die positive Entscheidung der Kommission vor: Die Sperrzone III im Landkreis Bad Dürkheim kann aufgehoben und die Sperrzone I deutlich verkleinert werden.
Sperrzone I wird verkleinert
Das bedeutet, dass nur noch die Städte Grünstadt und Bad Dürkheim östlich der S-Bahnlinie bis zur B37 und nördlich der 37 und A650 sowie folgende Gemeinden betroffen sind: Bissersheim, Bockenheim, Dackenheim, Dirmstein, Ebertsheim, Ellerstadt, Erpolzheim, Freinsheim, Gerolsheim, Gönnheim, Großkarlbach, Herxheim am Berg, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen nördlich der L453/Tiefenthaler Straße/Schlossberg/Sausenheimer Straße, nördlich der Mittelgasse und östlich der Verbindung zwischen Mittelgasse und Talstraße, Obersülzen, Obrigheim, Quirnheim, Sausenheim und Weisenheim am Sand.
Genaue Informationen findet man auch online
Die Aufhebung der Sperrzone III sowie die aktualisierte Allgemeinverfügung und eine entsprechende Karte für die Sperrzone I ist online auf www.kreis-bad-duerkheim.de/asp zu finden. Dort sind auch bereits aktualisierte „Häufig gestellte Fragen“ mit Informationen für die Bürger sowie für die Jägerschaft (Regelungen in Sperrzone I für Jagd, Kadaverfunde, Wildfleisch und mehr) bereitgestellt.
Entsorgung über Kadaversammelstelle ist weiterhin Pflicht
Weiterhin gilt, dass Aufbrüche aller in der Sperrzonen I erlegten Wildschweine sowie die Kadaver der in Sperrzone I tot aufgefundenen oder dort verunfallten Wildschweine in einer Kadaversammelstelle entsorgt werden müssen. Diese steht derzeit beim Wertstoffhof in Grünstadt zur Verfügung. Jagdausübungsberechtigte können sie von Montag bis Freitag im Zeitraum von 7 bis 16.30 Uhr zur Ablieferung nutzen. schu/red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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