Lockerungen in Kreis
Corona-Inzidenz im Landkreis Bad Dürkheim sinkt
Corona/Bad Dürkheim/Neustadt/Landkreis DÜW. Da die 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche) am Samstag den fünften Werktag in Folge nach den Werten des Robert-Koch-Instituts unter 50 liegen wird, können am kommenden Montag, 24. Mai, weitere Lockerungen nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten. Das teilte die Kreisverwaltung am Freitagnachmittag, 21. Mai, mit.
Die aktuellen Fallzahlen für den Landkreis Bad Dürkheim gibt es hier: Corona-Inzidenz in Neustadt & Bad Dürkheim
Ausschlaggebend für diesen weiteren Öffnungsschritt sind die veröffentlichten Werte des Robert-Koch-Instituts (RKI). Diese entsprechen in der Regel den Inzidenz-Werten des Landesuntersuchungsamts (LUA) vom Vortag. Da das LUA heute einen Wert unter 50 meldet, ist davon auszugehen, dass der Wert beim RKI morgen ebenfalls unter 50 liegen wird – und damit den fünften Werktag in Folge. Damit können die Lockerungen am übernächsten Tag, also Montag, in Kraft treten. Die Frist und die Maßgabe des RKI-Wertes werden durch die Landes-Verordnung vorgegeben.
Alle Regelungen gelten entsprechend der seit heute gültigen 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Dies bedeutet für Landkreise mit einer stabilen Inzidenz unter 50:
- Zusätzlich zum Außenbereich darf die Gastronomie den Innenbereich öffnen unter bestimmten Bedingungen, dazu zählt u.a. weiterhin die Testpflicht
- im Amateur- und Freizeitsport darf im Freien kontaktloser Sport in Gruppen bis maximal zehn Personen nebst einer Trainerin oder eines Trainers getrieben werden
- Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros dürfen mit bestimmten Auflagen öffnen, dazu zählt unter anderem eine Testpflicht
- Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen (Kinos, Theater, Konzerte usw.) dürfen nicht nur draußen, sondern auch innen öffnen mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern; verschiedene Bedingungen, u.a. Testpflicht und fester, personalisierter Sitzplatz
- Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie einer leitenden Person im Freien ist zulässig; Abstandsgebot
Darüber hinaus gelten die weiteren Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, abrufbar unter corona.rlp.de. So gibt es seit 21. Mai auch weitere Lockerungen schon bei einer Inzidenz unter 100.
Weiterhin gilt, dass vollständig Geimpfte und Genesene mit Nachweis von der Testpflicht ausgenommen sind.
Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld: „Ich möchte allen Bürgerinnen und Bürgern danken, dass sie mit ihrer Geduld und Disziplin dazu beigetragen haben, dass die Zahlen weiter gesunken sind. Dennoch müssen wir weiter achtsam sein. Die Impfungen kommen voran, aber wir sind noch nicht so weit, dass wir auf die gängigen Hygieneregeln verzichten könnten. Wir wollen keine vierte Welle riskieren. In der Vergangenheit haben wir gesehen, wie schnell die Zahlen wieder nach oben gehen können. Wir freuen uns über die Lockerungen, aber lassen Sie uns weiterhin darauf achten, dass wir Kontakte reduzieren, Maske tragen, Lüften, Abstand einhalten und die Hygiene beachten. Dann können wir gemeinsam daran arbeiten, dass die Lage in den kommenden Wochen noch entspannter wird.“
Überall dort, wo die Erfassung der Kontaktdaten notwendig ist, kann von Gewerbetreibenden und Gästen die Luca-App genutzt werden.
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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