In Bad Dürkheim werden die Kaiserslauterer und Eichstraße Einbahnstraßen
„Geeignete Maßnahmen getroffen“
Bad Dürkheim. Nachdem das Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W. nach einem Klageverfahren in seinem Urteil vom 20. Mai 2019 die Stadt Bad Dürkheim verpflichtet hatte, „…durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass im Regelfall die allein dem Fußgängerverkehr gewidmeten Gehwege nicht durch den fahrenden Verkehr in Anspruch genommen werden“, hat nun die Stadtverwaltung sowohl in der Kaiserslauterer-, als auch in der Eichstraße die Umsetzung des Einbahnverkehrs angeordnet.
Zuvor waren durch das von der Stadtverwaltung Bad Dürkheim beauftragte Verkehrsplanungsbüro R+T Verkehrsplanung GmbH verschiedene Szenarien der Verkehrsführung untersucht und die Einbahnregelung als beste Lösung vorgeschlagen worden.
Mit der Umsetzung der neuen Verkehrsführung kann die Kaiserlauterer Straße ab der Einmündung zum Parkplatz der Agentur für Arbeit ausschließlich in Fahrtrichtung Römerstraße befahren werden. Das Radfahren ist auch zukünftig im Gegenrichtungsverkehr freigegeben.
Zudem wird die Kaiserslauterer Straße wieder in die Tempo-30-Zone eingegliedert, sodass dann an der Kreuzung Friedhofstraße die Regel „rechts vor links“ gilt.
Der bisherige verkehrsberuhigte Bereich der Römerstraße wird auf den Knotenpunkt Kaiserslauterer Straße (Höhe Tanzhaus La Danza) / Gaustraße (Höhe Dürkheimer Haus) / Eichstraße (bis zur Turnhalle) ausgedehnt. Gleichzeitig wird dieser Kreuzungsbereich ebenfalls durch die rechts-vor-links-Regelung abgewickelt.
Die Einbahnregelung gilt für die gesamte Eichstraße vom Kreuzungsbereich Römerstraße bis zur Einmündung in die Weinstraße Nord. Für den Radverkehr ist die Eichstraße auch weiterhin in Gegenrichtung befahrbar.
Die Umsetzung wird sukzessive in den nächsten Wochen bis Weihnachten erfolgen.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung. ps
Autor:Franz-Walter Mappes aus Bad Dürkheim |
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