Wahlvorschläge bis 28. Februar einreichen
Kreiselternausschuss wird neu gebildet

Symbolbild | Foto: Pixabay

Bad Dürkheim. Im Landkreis Bad Dürkheim wird ein Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten gegründet. Dies sieht das neue Kindertagesstättengesetz (KitaG) vor, das im Juli 2021 in Kraft tritt.
Der Kreiselternausschuss (KEA) ist die überörtliche Interessensvertretung der Kinder und deren Eltern auf Kreisebene und steht diesen als Ansprechpartner zur Verfügung. Er vertritt die Interessen gegenüber dem Kreisjugendamt und arbeitet parteipolitisch unabhängig. Ein Mitglied des KEA wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss des Kreises entstand. Der Kreiselternausschuss wird über wesentliche Angelegenheiten, die die Kindertageseinrichtung betreffen, seitens des Kreisjugendamtes informiert und angehört. Der KEA hat bis zu fünf Mitglieder und die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Momentan gibt es im Landkreis noch keinen aktiven Kreiselternausschuss, darum unterstützt das Jugendamt bei der Bildung. Es wurden hierfür die Kindertagesstätten angeschrieben, mit der Bitte, die Information an die bestehenden Elternausschüsse und die Eltern weiterzuleiten.
Für den Kreiselternausschuss sind alle Eltern wählbar, deren Kind eine Kindertageseinrichtung besucht und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Bad Dürkheim haben. Gewählt werden die Mitglieder des KEA durch Vertreter der Eltern aus den Kindertagesstätten: Die örtlichen Elternausschüsse entsenden von ihrer Kita zwei Eltern-Vertreter für die Vollversammlung, die den KEA wählt.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der weiterhin hohen Infektionszahlen ist eine Wahlveranstaltung vor Ort dieses Jahr leider nicht möglich. Sie wird darum in alternativer Form durchgeführt: Wer sich zur Wahl stellen möchte, kann sich entweder bei seinem Elternausschuss oder direkt beim Jugendamt melden. Formulare und ein Vordruck für einen Steckbrief hierfür gibt es bei der jeweiligen Kita. Der kurze Steckbrief jedes Kandidaten bzw. jeder Kandidatin wird zur Vorstellung später in den Kindertagesstätten ausgehängt oder in digitaler Form an die Eltern weitergegeben.
Die Wahlvorschläge sind per Mail oder Post bis 28. Februar beim Kreisjugendamt einzureichen. Im Anschluss werden sie an die Kindertagesstätten verschickt. Die normalerweise in die Vollversammlung entsendeten Vertreter bekommen dann die Wahlunterlagen per Post und stimmen per Briefwahl ab.
Wahlvorschläge sind zu senden an: monika.pfirrmann@kreis-bad-duerkheim.de ps

Autor:

Franz-Walter Mappes aus Bad Dürkheim

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