Erklärungen zur Verordnung zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus
Liste mit häufig gestellten Fragen im Landkreis Bad Dürkheim
Landkreis Bad Dürkheim. Nach der „Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ (3. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. März 2020, der sich an den Beschluss der Leitlinien der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2020 anlehnt, gehen in den Kommunalverwaltungen zahlreiche Anfragen über Mail und Telefon ein. Auf der Homepage der Kreisverwaltung Bad Dürkheim www.kreis-bad-duerkheim.de ist nun eine Liste mit häufig gestellten Fragen hinterlegt. Diese wird kontinuierlich ergänzt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich zunächst über diese Liste zu informieren. Sollten darüber hinaus Fragen offen sein, steht die Kreisverwaltung weiterhin unter 06322 961-0 oder info@kreis-bad-duerkheim.de zur Verfügung (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr). ps
Autor:Franz-Walter Mappes aus Bad Dürkheim |
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