Energierechtstipp
Energieanbieter fordert höhere Abschläge - was tun?
Rheinland-Pfalz: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit überdurchschnittlich viele Anfragen und Beschwerden rund um die Energieversorgung.
Gründe für die Beschwerden sind die teilweise drastischen Preiserhöhungen, überzogene Anpassungen monatlicher Abschlagszahlungen, die Einstellungen der Belieferung, die Kündigung laufender Verträge und die teurere Versorgung als Neukunde in der Grundversorgung.
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich zur Wehr zu setzen.
„Mehrere Strom- und Gasanbieter haben teils drastische Preiserhöhungen ausgesprochen. Insbesondere bei Verträgen mit Preisgarantie können solche Erhöhungen unzulässig sein“, so Max Müller von der Verbraucherzentrale. „Auch die Ankündigung überzogener Abschlagszahlungen sehen wir kritisch.“
Hinzu kommt, dass einige Energieversorger trotz laufender Vertragsverhältnisse die Belieferung ihrer Kund:innen eingestellt oder ihren Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt haben. „Beide Praktiken stellen nach unserer Auffassung in den meisten Fällen eine Vertragsverletzung dar“, so Müller. „Betroffene können unter Umständen Schadenersatz fordern.“
Wer nach einer Kündigung durch seinen Versorger zurück in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters fällt, wird dort als „Neukunde“ behandelt und zahlt derzeit oft mehr als die Bestandskunden. Das hält die Verbraucherzentrale für unzulässig.
„Betroffene sollten sich gegen überzogene Preis- bzw. Abschlagserhöhungen oder die Einstellung der Versorgung wehren und möglicherweise Schadensersatzforderungen geltend machen“, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Sie sollten das Unternehmen schriftlich dazu auffordern, diese Praktiken abzustellen.“ Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unterstützt Betroffene mit Beratung und beim Verfassen von Beschwerdeschreiben. Musterbriefe bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite./ps
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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