Pflicht ausgesetzt
Keine Untersuchungen zur Einschulung im Kreis Bad Dürkheim

- Bedingt durch die Corona-Pandemie wird die Pflicht zur Einschulungsuntersuchung ausgesetzt.
- Foto: Gundula Vogel/Pixabay
- hochgeladen von Laura Braunbach
Kreis Bad Dürkheim. Aufgrund der Corona-Pandemie wird für den kommenden Einschulungsjahrgang 2020/2021 die Pflicht der Gesundheitsämter ausgesetzt, die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorzunehmen. Dies hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie den Gesundheitsämtern im Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt. Folglich finden keine Einschulungsuntersuchungen, auch nicht für Kann-Kinder, statt. Die Schuleingangsuntersuchungen werden nicht nachgeholt. Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung beantragt haben, werden untersucht. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit körperlichen und geistigen Behinderungen, sowie für Kinder mit Beeinträchtigung des Sehens und Hörens, wird das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim Einzelfalllösungen herbeiführen. Die betroffenen Familien werden vom Gesundheitsamt gesondert kontaktiert. laub/ps
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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