Neues aus dem Landwirtschaftsministerium
Ausnahmegenehmigung für Landwirte

Mainz. Landwirtschaftsminister Dr. Wissing hat Landwirten in bestimmten Gebieten genehmigt, Zwischenfrüchte und Untersaaten, welche als ökologische Vorrangflächen beantragt wurden, ab sofort zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen.
Damit reagiert der Minister auf die Futterknappheit, die aufgrund der lang anhaltenden Dürre in bestimmten Regionen in Rheinland-Pfalz entstanden ist. Ausgenommen von der Genehmigung sind die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und die kreisfreien Städte Landau und Neustadt an der Weinstraße. Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des "Greening" verpflichtet sind, dürfen ab sofort in den genannten Regionen Zwischenfrüchte und Untersaaten nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte der Minister mit.
Der Minister macht hierbei von einer am 29. September in Kraft getreten Rechtsänderung Gebrauch: „Insbesondere aufgrund einer rheinland-pfälzischen Initiative im Bundesrat ist es gelungen, ein aufwändiges Genehmigungsverfahren abzuwehren und eine einfache unbürokratische Regelung zu erhalten", so Wissing“. uba

Autor:

Udo Barth aus Bad Dürkheim

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