Ruf nach HW-Schutz nicht begründet!
Gefahren mit der Bachverlegung!
Ein Ergänzungsartikel zum Bericht „Ruf nach HW-Schutz“ vom 9. März hier im Wochenblatt. Siehe unter: www.wochenblatt-reporter.de/boehl-iggelheim/c-lokales/ruf-nach-hw-schutz-begruendet_a272349
Von Haßloch kommt auch im HQ extrem Fall kein Hochwasser nach Iggelheim. HW wird an der Rennbahn-Holiday-Parkstraße abgefangen und nach Südost abgeleitet. Iggelheim bleibt wie bereits 1978 von HW für immer verschont.
Kein Bedarf für eine Bachverlegung in ein Schutzgebiet! Hätte aber zwei besonders gravierende Nachteile: der Walter-Mühle wird die Wasserkraft zur Stromerzeugung entzogen. Deren bereits begonnenen Einstieg ins erneuerbare Energiezeitalter erfolgt der Rückschritt ins vergangene Jahrhundert. Noch verhängnisvoller wird sich die Wasserknappheit zwecks Verdünnung fürs Klärwerk auswirken.
Warum?
Der verbreiterte Bachlauf auf 3,6 Km Länge in Haßloch lässt in den zunehmend längeren Hochtemperaturmonaten viel Wasser verdunsten. Diese Entwicklung setzt sich im ebenfalls unbeschatteten Bachlauf in Iggelheim fort. Wobei das Fließgewässer in Haßloch zusätzlich eine Aufteilung auf fünf Geläufe erfährt!
Fischsterben infolge vergiftetem Klärabwasser vermindern deren Fischdurchgängigkeit, neben der Wasserknappheit in der neuen Trasse. Auch die zunehmende Wassertemperatur durch die Schatten freien ca. 7 Km Geläufe stellen ein Wanderhindernis dar. Zudem erhöht sich hier die Fließgeschwindigkeit.
Die starke „Wassermengenreduzierung“ unterhalb der Luitpoldstraße, im dann „Altbachlauf“ wirkt sich auf den hydraulischen Bodenzustand aus. Das heißt, die Standfestigkeit der eng am Ufer bebauten Häuser gerät in Gefahr! Ein in Haßloch auch von SGD anerkanntes Problem. Dort schloss die Kreisverwaltung mit einem Anwohner eine „vertragliche Vereinbarung“, indem ein Wasserstand im Altbach im Bereich seines Gebäudes auf dem bisherigen Niveau gewährleistet wird.
Nicht vernachlässigt werden darf, dass auch oberhalb der Luitpoldstraße die „Standfestigkeit“ des Mühlengebäudekomplexes bei Austrocknung des Uferbereiches massiven Schaden erleiden wird.
Zur Wasserstands Regelung käme hinzu, dass sich das Gebäude im Bereich des Oberwassers und im Bereich des Unterwassers(Gefällestrecke) befindet.
Eine ausreichende Durchfeuchtung aller dieser Gebäude im dann Gewässer III. Ordnung ist sicherzustellen. Die „Gemeinde Böhl-Iggelheim ist dann Haftungsträger“! Erstellung von Gutachten und Monitorings sind angebracht.
Noch ein Hinweis sei aus Haßloch erlaubt, keinen „Abwägungsfehler“ zu begehen im Hinblick auf „Schadenersatz wegen Wegfall der Möglichkeit der künftigen Nutzung der Wasserkraft“, hier gar der noch aktiven Nutzung.
Siehe auch: https://www.wochenblatt-reporter.de/hassloch/c-lokales/wasserpfennig-versinkt_a258710
Autor:Günter Moses aus Haßloch |
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