Corona
3G-Regeln in Rathäusern und städtischen Einrichtungen
Bruchsal (PM) | Aufgrund der derzeitigen Situation gilt die 3G-Regel nun auch in den Rathäusern in Bruchsal. Aber nicht nur dort, sondern auch im Bürgerbüro, den Jugendzentren, Haus der Begegnung, Verwaltungsstellen oder Veranstaltungen in städtischen Hallen.
Das bedeutet: Bei einem persönlichen Erscheinen muss zukünftig ein Nachweis geimpft, genesen oder Antigen- oder PCR-Test (inklusive Ausweis) vorgezeigt werden.
Die Termine können nach wie vor telefonisch oder online vereinbart werden. Über die Öffnungszeiten der Rathäuser, des Bürgerbüros und der Verwaltungsstellen kann man sich unter www.bruchsal.de/corona informieren.
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