Entlastung von Abzugssteuern:
Finanzausschuss beschließt Bürokratie-Entlastung

Pixabay


Bruchsal/Schwetzingen/Region.
Eine wichtige und wegweisende Entscheidung hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags (am Mittwoch) getroffen und das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugssteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer auf den Weg gebracht.
Dazu erklären die zwei zuständigen Bundestagsabgeordneten, Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, und der Finanzausschuss-Berichterstatter, Olav Gutting, Abgeordneter des Wahlkreises Bruchsal/Schwetzingen:
„Ausländische Aktionäre, Künstler oder Sportler müssen ihre inländischen Einkünfte in Deutschland versteuern. Die Besteuerung dieser Einkünfte erfolgt in einem besonderen Verfahren, dem sogenannten Steuerabzugsverfahren. Dabei wird die Steuer pauschal und direkt vom Zahlenden einbehalten und an den Fiskus abgeführt.
Mit dem heutigen Beschluss modernisieren, vereinfachen und digitalisieren wir unter anderem das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer.
Bei der Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer tun wir dies, indem wir die Zahlungsströme zukünftig noch stärker nachverfolgen und eine Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten aufbauen. Auch verschärfen wir die Haftung für die Aussteller falscher Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen. Damit verhindern wir insbesondere gewerbsmäßigen Betrug, etwa bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer. So wird sich der Cum/Ex-Skandal wie zuletzt in Hamburg und anderen Finanzzentren nicht wiederholen!
Auch verlängern wir den Zeitraum, in dem Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer den Corona-Bonus steuerfrei auszahlen können, auf den 31. März 2022.“
Darüber hinaus werde, so Gutting, die Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht durch die Änderung an die Grenze zur Zulässigkeit für die Ist-Besteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz angepasst. Auch nehme die neue Berechnungsmethode mehr steuerfreie Umsätze aus, so dass die Anpassung effektiv einer Erhöhung der Grenze gleichkomme.
Mit dem Gesetzgebungsverfahren wurden auch viele kleine Korrekturen im Steuerrecht vorgenommen. Zukünftig können Steuerpflichtige nachweisen, dass keine rein künstliche Gestaltung zur ungerechtfertigten Nutzung eines Steuervorteils bei der Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug vorliegt.

Autor:

Werner Schmidhuber aus Waghäusel

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