Im Ortskern von Ubstadt entstehen 33 neue Wohnungen
Abbruchmaßnahmen auf einem Gemeindegrundstück in der Zeuterner Straße in Stettfeld
Direkt an der B3 in Ubstadt, auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Engel, stehen seit einigen Monaten Absperrgitter. Nach einem Teilabbruch der Gebäude vor einiger Zeit könnte man meinen, dass die Planungen für eine neue Bebauung ins Stocken geraten wären. Das ist allerdings nicht der Fall. Die Planungen wurden in den vergangenen Monaten konsequent weiter vorangetrieben. Allerdings mussten denkmalschutzrechtliche Aufgrabungen und auch artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt werden. Ziel ist es, dass die restlichen Gebäude im Frühjahr 2022 abgebrochen werden. Im Gemeinderat wurden in der vergangenen Sitzung die konkreten Pläne für eine neue Bebauung im Ortskern von Ubstadt vorgestellt. Zukünftig sollen auf dem gesamten Areal zwei Gebäude errichtet werden. In dem zum Andreasplatz bzw. zur Röhringstraße ausgerichteten Gebäude sollen 8 Wohneinheiten sowie eine Gewerbeeinheit entstehen und im rückwärtigen Bereich ein weiteres separates Gebäude mit zwei Wohneinheiten. Insgesamt werden für die 10 Wohneinheiten und für die Gewerbeeinheit 23 Stellplätze geschaffen, davon werden 16 in Form von sogenannten Doppelparkern nachgewiesen. Das neue Gebäude an der Straße nimmt Elemente der bisher vorhandenen Bebauung wieder auf und fügt sich deshalb gut in die Umgebungsbebauung ein. Im rückwärtigen Bereich ist ein modernes Gebäude mit Flachdach geplant. Wenn alles nach Plan läuft, dann könnte Ende 2022 mit dem Bau der neuen Gebäude begonnen werden.
In den kommenden Jahren sollen allerdings nicht nur auf dem Grundstück an der B3, sondern auch im Bereich Obere Straße/Hindenburgstraße neue, dringend erforderliche Wohnungen geschaffen werden. Konkret geht es dabei um das Grundstück Obere Str. 24 und ein dahinterliegendes Gemeindegrundstück. Auf dem Grundstück Obere Str. 24 war über viele Jahre eine Firma angesiedelt, mittlerweile steht das Firmengelände jedoch seit einigen Jahren leer. Direkt angrenzend befindet sich ein Grundstück der Gemeinde, das bisher als Gartengrundstück genutzt bzw. verpachtet wurde. Die beiden Grundstücke sollen mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan überplant werden, um somit eine geordnete, städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Bürgermeister Tony Löffler betonte, dass entgegen einiger Gerüchte der an diesen Bereich direkt angrenzende Spielplatz selbstverständlich unangetastet bleibt und somit nicht überplant wird und auch zukünftig als Spielplatz zur Verfügung steht. Der Entwurf für die geplante Bebauung, der in der vergangenen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt wurde, gliedert sich in zwei Bereiche. Im Bereich Ecke Obere Straße/Hindenburgstraße sind zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 12 Wohneinheiten geplant, direkt dahinter ist ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten vorgesehen. Des Weiteren sollen dann angrenzend an den Spielplatz 5 Reihenhäuser mit 5 Wohneinheiten entstehen. Insgesamt werden somit auf den beiden Grundstücken 23 Wohneinheiten geschaffen. Die beiden Gebäude Ecke Obere Straße/Hindenburgstraße sollen mit einem Flachdach bzw. zurückversetzten Staffelgeschoss ausgeführt werden, die beiden dahinterliegenden Wohnhäuser und die Reihenhäuser mit einem klassischen Satteldach. Für die insgesamt 23 Wohneinheiten, wobei auch drei kleinere Zweizimmerwohnungen eingeplant sind, werden insgesamt 45 Stellplätze nachgewiesen. Davon werden 27 Stellplätze in einer großen Tiefgarage mit Zufahrt über die Hindenburgstraße geschaffen. Nachdem auch für diesen Bereich eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt wurde, hat der Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Als nächste Verfahrensschritte stehen jetzt bei beiden Verfahren die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und ein Bürgergespräch an.
Des Weiteren hat der Gemeinderat den Abbruchmaßnahmen auf dem Grundstück Zeuterner Str. 45 in Stettfeld zugestimmt. Die Gemeinde hat dieses Grundstück bereits vor einigen Jahren erworben, um hier nach einem Abbruch insbesondere den derzeit zu schmalen Gehweg zu verbreitern. Das Restgrundstück soll dann wieder veräußert und bebaut werden.
Autor:Laura Böser aus Bruchsal |
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