Vielzahl von steuerlichen Entlastungen auf gutem Weg:
MdB Olav Gutting listet eine Reihe von Maßnahmen auf

Bruchsal/Oberhausen-Rheinhausen. Für den Wahlkreisabgeordneten Olav Gutting ist eine Vielzahl von steuerlichen Entlastungen auf einem gutem Weg: ein Gesamtpaket, das die steuerliche Förderung der Elektromobilität, eine Vielzahl von Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deutliche Erhöhungen bei der Wohnungsbauprämie und die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Monatshygieneprodukte beinhaltet, betont der zuständige Berichterstatter im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, Olav Gutting.
Mit dem Gesetzentwurf soll die umweltfreundliche Mobilität weiter vorangebracht werden. Dazu werden etliche Maßnahmen umgesetzt.
1. Mobilität und E-Mobilität:
• Bei der Besteuerung bestimmter privat genutzter betrieblicher Elektro- oder extern aufladbarer Hybridelektrofahrzeugs wird bis Ende 2030 die Bemessungsgrundlage so geändert, dass Nutzer nur noch ein Viertel des Betrages versteuern müssen. Dadurch werden Anreize an die Hersteller und Firmen geschaffen, schnell bessere und effektivere E-Fahrzeuge auf den Markt zu bringen bzw. zu nutzen. Über den Flottenaustausch fließen Elektro- und Hybridfahrzeuge dann schnell in den Gebrauchtwagenmarkt ein.
• Mit der Möglichkeit zur Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 unterstützen wir den elektrischen Lieferverkehr und die Handwerker, die ihre Flotte elektrifizieren wollen. Das gilt auch für Lastenfahrräder. Damit machen wir deutlich: Der innerstädtische Gewerbeverkehr soll elektrisch werden.
• Weiterhin wird die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers verlängert. Auch die für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung bleibt bis zum Jahresende 2030 steuerfrei.
• Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad unentgeltlich oder verbilligt, wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung ab 2019 steuerfrei gestellt; auch diese Maßnahme wird bis Ende 2030 verlängert.
• Bei der Förderung des Jobtickets wird eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale eingeführt.
2. Die wichtigsten Begünstigungen:
• Durch die Einführung eines gesetzlichen Pauschbetrags in Höhe von 8 Euro pro Arbeitstag wird die Geltendmachung der Aufwendungen, die Berufskraftfahrern typischerweise entstehen, vereinfacht.
• Die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen werden von 24 Euro auf 28 Euro bzw. von 12 Euro auf 14 Euro erhöht.
• Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung stellen zukünftig generell keinen Lohn oder geldwerten Vorteil dar, wenn sie der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen.
• Die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterwohnungen werden deutlich verbessert; durch einen Bewertungsabschlag vom ortsüblichen Mietwert entfällt der steuerpflichtige geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer, wenn die gezahlte Miete zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts nicht unterschreitet.
• Auch bei der Besteuerung von E-Books gibt es positive Änderungen für Leserinnen und Leser. Während „klassische“ E-Books bereits ermäßigt besteuert werden, sollen künftig auch E-Books, die in Datenbankform z. B. in Form von Abo-Modellen angeboten werden, begünstigt sein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in E-Books eingebettete Videos nur eine untergeordnete Rolle spielen.
3. Nach intensiven Diskussionen mit dem Koalitionspartner konnten auf Bestreben der Union wurden noch folgende Regelungen aufgenommen werden:
• Bei der Wohnungsbauprämie wird die Förderhöchstgrenze auf 700 Euro beziehungsweise auf 1.400 Euro erhöht, gleichzeitig wird der Prämiensatz auf 10 Prozent angehoben. Dies ergibt bei voller Ausschöpfung eine Prämie von 70 Euro für Singles und 140 Euro für Zusammenveranlagte pro Jahr! In den Genuss der Prämie kommen diejenigen, die die höheren Einkommensgrenzen von 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro nicht überschreiten. So werden insbesondere junge Menschen motiviert, frühzeitig Eigenkapital für die „eignen vier Wände“ anzusparen.
• Bei Monatshygieneprodukten wird der Steuersatz auf sieben Prozent festgeschrieben und damit um 12 Prozentpunkte reduziert! Damit setzen wir eine breit getragene Forderung um. Der reduzierte Steuersatz soll ab dem 1.1.2020 greifen; wir gehen dabei davon aus, dass die Verbraucherinnen die Weitergabe der Ermäßigung beim Kaufverhalten berücksichtigen.
• Bei sogenannten Sachbezügen in Form von Gutscheinen und Geldkarten wird Rechtsicherheit geschaffen: Arbeitgeber können auch weiterhin Sachbezüge in Form von Gutscheinen und Geldkarten an ihre Arbeitnehmer bis zur Höhe von 44 Euro pro Monat steuerfrei gewähren. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgereicht werden und die Karten keine Barzahlungs- oder Wandlungsfunktion in Geld haben.

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Autor:

Werner Schmidhuber aus Waghäusel

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