Corona-Verordnung
Organisierte Altpapier-Sammlungen sind nicht erlaubt
Bruchsal (PM) | Von Vereinen und karitativen Einrichtungen organisierte Sammlungen von Altpapier und anderen Wertstoffen sind auch nach der aktuellen Corona-Verordnung nicht möglich, darauf weist die Stadt Bruchsal noch einmal explizit hin. Aus gutem Grund: Immer wieder werden solche Sammlungen geplant und über verschiedene Medien kommuniziert. Doch sie sind nach wie vor nicht zulässig. Da zum Beladen von Fahrzeugen und Containern, Ansammlungen von mehreren Personen im öffentlichen Raum notwendig wären, können solche Sammlungen nicht stattfinden.
Ansonsten ändert sich für den Betrieb und die Nutzung der Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelstellen im Landkreis Karlsruhe mit der seit dem 25. Januar geltenden Corona-Verordnung wenig. Sie können während der Öffnungszeiten unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorgaben genutzt werden, um dort Abfälle abzugeben. Künftig müssen allerdings vom Aufsichtspersonal und den Anliefernden medizinische Masken getragen werden. Dies gilt für alle vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises betriebenen Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelstellen, so auch in Bruchsal. Informationen zu den Öffnungszeiten der Bruchsaler Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelstellen finden sich unter www.bruchsal.de/corona.
Aktuelle Infos und Pressemeldungen gibt es auch auf der Homepage der Stadt Bruchsal sowie auf Facebook.
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