Versenkbare Poller außer Betrieb
Poller in der Fußgängerzone bleiben vorerst geöffnet
Bei den versenkbaren Pollern in der Fußgängerzone ist die Öffnungsfunktion per Handy ausgefallen. Das zuständige Unternehmen teilte auf städtische Nachfrage lediglich mit, dass man an der Fehlerbehebung arbeite. Ein Zeitfenster, wann die Funktionalität wiederhergestellt werden kann, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.
Da nun einer Vielzahl von Anwohnenden die direkte Zufahrt zur Fußgängerzone mittels Handyöffnung verwehrt bleibt, müssen die Poller abgeschaltet werden, bis der Hersteller eine Lösung erarbeitet hat.
Lediglich der Poller „Am Alten Schloss“ wird während des Fasnachtsumzugs am 12. Februar aus Sicherheitsgründen nochmals für einen Tag geschlossen sein. Die Zufahrt ist dann nur mittels Handsender möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fußgängerzone oder der Kübelmarkt auch bei geöffneten Pollern nur während der beschilderten Lieferzeiten (Montag bis Samstag, 07 bis 11 Uhr und 17 bis 18 Uhr) befahren werden darf. Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren nur für Bewohnende oder Gewerbetreibende, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone sind, zulässig.
Da insbesondere Park- und Haltverstöße in der Fußgängerzone zugenommen haben, ist der Gemeindevollzugsdienst angehalten diese Verstöße verstärkt zu verwarnen und gegebenenfalls auch mit Bußgeld zu verfolgen.
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