Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V. schließt Werkstätten
Rechtsverordnung ermöglicht Schließung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung wegen Coronavirus

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Nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung zur Einschränkung des Betriebes von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen mit Wirkung vom 19.03.2020 hat die Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V. ihre sechs Werkstätten sowie die Förder- und Betreuungsbereiche für Menschen mit hohem Hilfebedarf in Bruchsal, Bretten und Graben-Neudorf mit sofortiger Wirkung geschlossen. Für alle Angestellten, Azubis, FSJ und Praktikanten gilt es nun, den Werkstattbetrieb unter strenger Einhaltung der derzeitigen Regelungen zum Infektionsschutz so weit als möglich am Laufen zu halten

Den beschäftigten Menschen mit Beeinträchtigung und ihren Angehörigen wurde eine Notbetreuung angeboten für den Fall, dass beide betreuende Personen oder eine allein erziehende Person in systemkritischen Berufen tätig sind. „Bisher wird dieses Angebot von einer Person genutzt“, sagt Volker Klett, Sozialdienstleiter der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V.

„Zum Schutze der beschäftigten Menschen mit Beeinträchtigung, die nach dem Robert-Koch-Institut (RKI) zur Risikogruppe der besonders gefährdeten Personen für einen schweren Verlauf gehören, war eine solche gesetzliche Verordnung zur Eindämmung der Infektionen mit Sars-CoV-2 (Corona-Virus) bereits lange überfällig“ meint Markus Liebendörfer, Hauptgeschäftsführer der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V. „Die politischen Entscheidungsträger hatten die über 300.000 Menschen, die deutschlandweit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten und in Förder- und Betreuungsgruppen betreut werden anscheinend nicht im Blick“.

Von den insgesamt rund 900 beschäftigen Menschen mit Beeinträchtigung der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V. wohnen etwa zwei Drittel zu Hause bei Eltern oder Angehörigen, die anderen in den Wohnstätten und in ambulanten Wohnformen. Die Tagesbetreuung der stationär wohnenden Menschen mit Beeinträchtigung findet in freigewordenen separaten Räumlichkeiten der Förder- und Betreuungsgruppen sowie des Berufsbildungsbereiches (BBB) statt. Um eine stabile und gute Betreuung der Menschen mit Beeinträchtigung zu gewährleisten, werden hauptamtliche Mitarbeitende bedarfsorientiert zur Unterstützung in der Tagesbetreuung eingesetzt. „Einen Verdachts- bzw. Infektionsfall in der Einrichtung gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keinen“, ergänzt Liebendörfer.

Die Verordnung gilt vorerst bis zum 19. April 2020. Wie es danach weitergeht, muss zu gegebener Zeit sorgfältig geprüft werden.

Autor:

Brigitte Zapf aus Bruchsal

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