Weihnachtswunschaktion
Wunschzettel können eingereicht werden
Bruchsal (PM) Für die Weihnachtswunschaktion 2021 können noch bis zum 12. November Wunschzettel ausgefüllt und beim Amt für Familie und Soziales abgegeben werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Familie des Kindes/der Kinder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhält. Dazu muss eine Kopie oder ein Foto des Leistungsbescheids mit abgegeben werden. Ohne diesen Nachweis kann der Wunschzettel nicht berücksichtigt werden.
Das gewünschte Geschenk sollte maximal 20 Euro kosten. Wünsche, die über 20 Euro hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Gutscheine sind zu unpersönlich und werden als Wunsch nicht akzeptiert.
Für Rückfragen muss eine Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse angegeben werden. Der Wunschzettel ist im aktuellen Amtsblatt der Stadt Bruchsal zu finden oder kann online unter www.bruchsal.de/weihnachtswunschaktion heruntergeladen werden. Fragen beantwortet Chantal Buttau beim Amt für Familie und Soziales unter Telefon (072 51) 79-58 51, Fax (072 51) 79-11 58 51 oder E-Mail weihnachtswunschtaktion@bruchsal.de.
Das Amt für Familie und Soziales führt jedes Jahr eine Weihnachtswunschaktion durch. Dabei geht es darum‚ Bruchsaler Kindern bis 15 Jahren, deren Eltern es finanziell nicht so gut geht, mit einem Weihnachtsgeschenk eine kleine Freude zu machen.
Aktuelle Infos und Pressemeldungen gibt es auch auf der Homepage der Stadt Bruchsal sowie auf Facebook.
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