Die Stadt Bruchsal informiert ihre Bürger
Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern per Motorpumpe sind erlaubnispflichtig
Bruchsal. Der Sommer zeigt sich gerade von seiner stärksten Seite. In der warmen Jahreszeit scheint es deshalb naheliegend, aus Flüssen, Bächen, Gräben und Teichen zur Bewässerung des Gartens, zum Befüllen des Gartenteichs oder zu ähnlichen Zwecken „ein bisschen“ Wasser abzupumpen. Dabei wird oft vergessen, dass nicht nur die Blumen und das ganze Gemüse im eigenen Garten vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die Tiere und Pflanzen, die im und am Gewässer leben.
Gerade in den Sommermonaten häufen sich die Hinweise auf unerlaubte Wasserentnahme. Aus diesem Grund weist die Stadt Bruchsal auf die Rechtslage hin:
Die Entnahme von Wasser ist nur mit Handschöpfgeräten wie Gießkanne oder Eimer erlaubt.
Eine Entnahme von Wasser mit Pumpen darf nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes erfolgen.
Das Aufstauen von Gewässern ist verboten, da es die Wanderung von Fischen und Kleintieren behindert.
Der Bau von Treppen zum Gewässer ist verboten, rechtliche Zulassungen werden nur in Ausnahmefällen erteilt.
In Niedrigwasserzeiten kann die Entnahme weiter eingeschränkt beziehungsweise verboten werden.
Unerlaubte Wasserentnahmen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Wer seinen Garten günstig und umweltfreundlich bewässern möchte, sollte besser Regenwasser in Tonnen und Zisternen auffangen.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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