Baden-Württembergische Bürgerbusse besser fördern
2.000 Euro Corona-Hilfe
Bürgerbus. Das Förderprogramm für ehrenamtlich organisierte Verkehrsangebote wird einfacher gestaltet, teilt das baden-württembergische Verkehrsministerium mit. Außerdem kann eine einmalige Corona-Sonderhilfe zusätzlich beantragt werden.
Bürgerbusvereine in Baden-Württemberg können künftig auf ein vereinfachtes und erweitertes Unterstützungsangebot des Landes Baden-Württemberg zurückgreifen. Hierzu hat das Ministerium für Verkehr heute das überarbeitete Förderprogramm „Verwaltungskostenpauschale zur Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehren im ÖPNV“ veröffentlicht. Neben den einfacheren Antrags- und Abwicklungsverfahren können die Antragsteller in diesem Jahr auch eine einmalige Sonderhilfe wegen der Corona-Pandemie beantragen. In den letzten Jahren seien an vielen Orten im Land Bürgerbusverkehre und andere bürgerschaftlich getragene Verkehrsangebote entstanden. Mit Kreativität und örtlichen Ressourcen ergänzten sie das lokale Nahverkehrsangebot und trügen zugleich zum sozialen Zusammenhalt vor Ort bei. "Mit der neuen Förderrichtlinie unterstreichen wir die besondere Bedeutung und Wertschätzung dieser ehrenamtlich getragenen Verkehrsangebote,“ so Verkehrsminister Winfried Hermann.
Corona-Härtefallregelung für Bürgerbusse
Die bürgerschaftlichen Verkehrsangebote im Land nehmen auch während der Corona-Pandemie weiter zu. Über alle Angebotsformen hinweg sind inzwischen mehr als 250 Gemeinschaftsverkehre in Baden-Württemberg unterwegs. Die Pandemie hat aber auch hier ihre Spuren hinterlassen. Viele Betreiber von Bürgerbussen, Bürgerrufautos und Fahrdiensten haben aufgrund des Pandemiegeschehens den Betrieb vorübergehend eingestellt oder angepasst. Dadurch fallen Fahrgeldeinahmen und andere Einkommensquellen weg.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat diese Entwicklung beobachtet und aus gegebenem Anlass die Förderrichtlinie für die Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehrsangeboten im ÖPNV überabeitet. Betreiber von solchen Verkehren können einen einmaligen Härtefallausgleich in Höhe von zusätzlich bis zu 2.000 Euro beantragen.
Förderung der Bürgerbusse wird einfacher
Neben der einmaligen Ausgleichszahlung im Härtefall wurde das Verfahren für die Verwaltungskostenpauschale wesentlich vereinfacht. Die wichtigste Neuerung ist, dass der Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro jährlich als Pauschale ausbezahlt wird. Es ist keine Kostenkalkulation im Rahmen der Antragstellung und auch kein Einzelnachweis mehr erforderlich. „Das Antrags- und Abwicklungsverfahren wird damit für alle Beteiligten erheblich vereinfacht“, freut sich Verkehrsminister Hermann. rk/ps
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie das Antragsformular zum Förderprogramm finden man auf der Internetseite des Verkehrsministeriums unter www.vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme. Auch die Nahverkehrsgesellschaft BW informiert online unter www.buergerbus-bw.de/beratung-und-foerderung.
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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