Hakenkreuze am Turm der Jakobskirche in Herxheim
Hakenkreuze am Turm der Jakobskirche in Herxheim am Berg

Drei Beamte der Staatsanwaltschaft Frankenthal haben aufgrund einer Strafanzeige am 28.03.2018 den Turm der Jakobskirche in Herxheim am Berg in Augenschein genommen. Keiner der drei Beamten konnte dort mit bloßem Auge ein Hakenkreuz entdecken. Dies gelang erst mit Hilfe eines Fernglases und einer Digitalkamera mit Teleobjektiv, wobei sie mit diesen Hilfsmitteln feststellten, dass sich tatsächlich zwei eingemeißelte Hakenkreuze am Turm befinden: auf einander gegenüberliegenden Seiten des Turms auf jeweils einem Eckstein direkt unter dem Dach. Unter einem der beiden Symbole steht die Jahreszahl 1934, die mit Sicherheit auf das Entstehungsjahr des Hakenkreuzes hinweist, da in jenem Jahr die Kirche durch Brandstiftung zerstört und noch im selben Jahr mit dem Wiederaufbau begonnen worden war.

Auch wenn manche Menschen mit besonders guten Augen die Hakenkreuze möglicherweise ohne optische Hilfsmittel erkennen können, erfüllt diese Situation nicht den Tatbestand des § 86a StGB. In Betracht käme als Tathandlung allenfalls ein öffentliches Verwenden der Kennzeichen nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift. Da die Kirche sich zwar auf einem umzäunten Grundstück befindet, dessen Tor aber jedenfalls tagsüber meist offensteht, ist das das Merkmal „öffentlich“ gegeben.

Letztlich sprechen aber auch der Sinn und Zweck des § 86a StGB vorliegend gegen eine Strafbarkeit. „§ 86a StGB will verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen – ungeachtet der damit verbundenen Absichten – sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können.“ (BGHSt 25, 30ff., zitiert nach beck-online). Eine solche Gefahr geht von zwei seit nunmehr 84 Jahren am obersten Teil eines abgelegenen Kirchturms angebrachten, mit bloßen Augen nicht oder nur schwer erkennbaren Hakenkreuzen nicht aus. Man sieht oder findet sie letztlich nur, wenn man weiß, wo sie sind bzw. dass dort welche sind.

Frankenthal (Pfalz), den 09.04.2018

Hubert Ströber

Leitender Oberstaatsanwalt

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Autor:

Markus Hild aus Speyer

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