Schutz von Felsenbrütern im Landkreis Südwestpfalz
Fels-Sperrungen
Südwestpfalz. Mit dem Frühjahr beginnt auch die Vogelbrutzeit. Neben den allseits bekannten und häufigen Vogelarten wie Amsel und Kohlmeise sind unter anderem die streng geschützten, selteneren Felsenbrüter wie Uhu und Wanderfalke nennenswert. Sie besiedeln aufgrund der zahlreichen Felsformationen insbesondere den Pfälzerwald. Zum Schutz dieser Vögel wurden weite Bereiche des Pfälzerwaldes als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen.
Die Tiere brüten hoch in Felswänden, an breiten Nischen und unter felsigen Überhängen. Alljährlich werden die den Pfälzerwald prägenden Felsenbrüter auf Ihren Bestand hin kontrolliert.
Visuelle und akustische Störungen während der Vogelbrutzeit können zur Brutaufgabe führen und die Vogelpopulation erheblich beeinträchtigen. Daher werden im Sinne des Vogelschutzes einzelne, bekannte Brutfelsen ab dem 1. Februar bis zum 30. Juni gesperrt. Die gesperrten Felsen werden in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde durch fachkundige Personen entsprechend gekennzeichnet und beobachtet. Während einer Sperrung ist das Begehen, das Beklettern oder eine sonstige störende Aktivität wie Filmen oder Fotografieren im nahen Felsumfeld, aus Gründen des Artenschutzes nicht gestattet. Gesperrte Felsen sind daher zu meiden und zu umgehen. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass nicht alle Felsen im Pfälzerwald gesperrt werden. Für Erholungssuchende stehen weiterhin ausreichend Alternativen zur Verfügung.
Folgende Felsen im Landkreis Südwestpfalz sind zurzeit gesperrt:
Bereich der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland: Geierstein bei Bruchweiler; Buhlsteinpfeiler bei Busenberg; Büttelfels bei Dahn; Falk- und Taubenstein bei Dahn; Durstigfels bei Dahn; Glasfelsen bei Erfweiler; Kumptfelsen bei Erfweiler; Rappenfels bei Erlenbach/Lauterschwan; Schönauer Hirtsfels bei Hirschthal; Krähenstein bei Ludwigswinkel; Rumbachplatte bei Rumbach; Pferchfeldfelsen bei Schindhard.
Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein: Haselstein bei Darstein; Burghalder Ostseite bei Hauenstein; Hortenkopfmassiv, Hermersbergerhof; Westliche Kesselwand bei Spirkelbach; Bavaria bei Wilgartswiesen; Freischbachwand bei Wilgartswiesen.
Bereich der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land: Rotzollwand bei Eppenbrunn; Westlicher und Östlicher Lattenteichfels bei Lemberg (Glashütte); Ruppertstein bei Ruppertsweiler.
Bereich Verbandsgemeinde Rodalben: Hahnenberg (Westgipfel) bei Leimen; Kippkopf - Nordmassiv bei Leimen.
Maßgebend für die Sperrung ist jedoch die tatsächliche Beschilderung vor Ort. Je nach fachlicher Einschätzung und Prüfung werden einzelne Felsen bereits vor dem 30. Juni wieder freigegeben.
Zuwiderhandlungen gegen die Sperrungen und damit auch gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen können mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro geahndet und strafrechtlich verfolgt werden. Zur Unterstützung der imposanten Tiere bittet die Untere Naturschutzbehörde um ein besonders rücksichtsvolles Verhalten im Pfälzerwald, sodass die Vögel weiterhin den Pfälzerwald besiedeln und unsere Region bereichern. lksued
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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