Hinweise und Tipps der Polizei
Karlsruhe: Verkehrskontrollen in der Vorweihnachtszeit
Karlsruhe. Am Donnerstagabend wurden in Karlsruhe-Durlach innerhalb von fünf Minuten gleich zwei Verkehrsteilnehmerinnen unter Alkoholeinwirkung kontrolliert. Eine 44-jährige Mercedes-Fahrerin wies dabei eine Atemalkoholkonzentration von 0,9 Promille und eine 30 Jahre alte Toyota-Fahrerin 0,6 Promille auf. Beide Fahrzeugführerinnen müssen mit entsprechenden Anzeigen rechnen.
Angesichts der bevorstehenden Adventszeit möchte die Polizei einmal mehr vor den oftmals unterschätzten Gefahren von Alkohol am Steuer warnen und darauf hinweisen, dass vermehrt Alkohol-
und Drogenkontrollen durchgeführt werden.
Die Polizei rät dringend davon ab, nach dem Besuch von Weihnachts- bzw. Jahresabschlussfeiern oder Weihnachtsmärkten und dem Konsum alkoholischer Getränke, auch nur kurze Strecken nach Hause selbst mit dem Auto zurücklegen. Mit zunehmendem Alkoholspiegel ist auch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und das Unfallrisiko steigt. Der Alkoholgehalt und die Wirkung verschiedener Punsch-Getränke werden dabei oft unterschätzt. Auch sollte berücksichtigt werden, dass der Körper Zeit braucht, um den Alkohol abzubauen. So kann nach entsprechendem Konsum die Fahrtüchtigkeit noch am nächsten Morgen entscheidend eingeschränkt sein. Alkohol ist nach wie vor eine häufige Ursache für schwere Verkehrsunfälle. (pol)
Der Fahrer gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, weshalb folgende Hinweise beachtet werden sollten:
- Lassen Sie ihr Fahrzeug nach dem Konsum von alkoholischen Getränken stehen
- Benutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis
- Organisieren Sie alternativ schon im Vorfeld Ihre Heimfahrt mit einem nüchternen Fahrer oder einer Fahrgemeinschaft
- Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen, alkoholisierten Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab
- Bedenken Sie die schwerwiegenden Folgen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss:
Neben dem möglichen Verlust des Führerscheins und der Bezahlung hoher Geldstrafen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Unter Umständen sind auch Folgen bis hin zum Verlust Ihres Arbeitsplatzes möglich. Verursachen Sie unter Alkoholbeeinflussung auch noch einen Verkehrsunfall, könnten auch Schmerzensgeld-, Schadenersatz- und Regressforderungen von Versicherungen auf Sie zukommen.
Autor:Jo Wagner |
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