A65/ AS NW-Nord - Wenn die Blase drückt

Toilettengang vor der Autofahrt ist in jedem Fall zweckmäßig - Halteverbot auf Standstreifen | Foto: Polizei Edenkoben
  • Toilettengang vor der Autofahrt ist in jedem Fall zweckmäßig - Halteverbot auf Standstreifen
  • Foto: Polizei Edenkoben
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A65. Weil ein 61 Jahre alter Fahrer eines mobilen Schnellimbisses seine Notdurft verrichten musste, hielt er am Freitag, 27. September, kurz vor 9 Uhr, mit seinem Fahrzeug auf dem Standstreifen der A65, Nähe der AS NW-Nord, Fahrtrichtung Ludwigshafen,  an. Ein 37 Jahre alter Fahrer eines Sattelzugs kollidierte beim Vorbeifahren mit dem Fahrzeug, da ihm ein Ausweichen auf den linken Fahrstreifen nicht möglich war.

Gegen den 61-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Im Rahmen der Unfallaufnahme kam es zu leichten Verkehrsbeeinträchtigungen. Die Polizei rät: Ein Toilettengang vor der Autofahrt ist in jedem Fall zweckmäßig. Polizeiinspektion Edenkoben

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Autor:

Silvia Krebs aus Landau

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