"Lidflattern" auf E-Scooter
Polizeikontrolle stellt Genuss von Rauschmitteln fest
Edenkoben. Weil ein 37 Jahre alter Mann kein Versicherungskennzeichen an seinem E-Scooter hatte, fiel er am Donnerstag, 12. November, um 18 Uhr in der Luitpoldstraße einer Streife auf. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten, dass der Fahrer starkes "Lidflattern" hatte, weshalb ein Drogenschnelltest durchgeführt werden musste. Dieser ergab, dass der Fahrer tags zuvor Amphetamine und Cannabis zu sich genommen hatte. Er musste zum Zwecke der Blutentnahme mit auf die Dienststelle. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die Polizei weist wiederholt darauf hin, dass das Fahren eines Elektro-Tretrollers mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde nur mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis erlaubt ist. Zudem muss an dem Scooter ein Versicherungskennzeichen angebracht sein. E-Scooter dürfen nicht unter Drogen- und Alkoholeinfluss genutzt werden. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer! Polizeidirektion Landau
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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