13-Jähriger mit Hoverboard in Frankenthal unterwegs
Strafunmündig
Frankenthal. Am Sonntag, 28. Februar, gegen 16.40 Uhr, wurde ein 13-Jähriger auf einem sogenannten Hoverboard in der Elisabethstraße in Frankenthal festgestellt und kontrolliert. Das "Hoverboard" ist ein zweirädriges Vehikel mit einem Antrieb durch Elektromotor. Viele Hoverboards unterliegen, ähnlich wie E-Scooter, einer Versicherungspflicht, sofern sie überhaupt eine Straßenzulassung erhalten. Auch kann eine gültige Fahrerlaubnis Voraussetzung für das Führen des Fahrzeuges sein. Falls die genannten Erforderlichkeiten nicht gegeben sind, kann das Fahren mit dem Hoverboard auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen strafbar sein! Die Polizei empfiehlt daher, sich mit den Voraussetzungen für das Führen im öffentlichen Verkehrsraum noch vor der Anschaffung auseinanderzusetzen. In diesem Fall lagen kein Versicherungsschutz und keine gültige Fahrerlaubnis vor, weshalb die Weiterfahrt untersagt wurde. Aufgrund der gesetzlichen Altersgrenze zählt der 13-Jährige jedoch noch als strafunmündig. Polizeidirektion Ludwigshafen
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.