Stadtverwaltung verschärft Regeln
Corona in Frankenthal: Ausgangssperre

Corona in Frankenthal: Aufgrund hoher Coronavirus-Fallzahlen muss die Stadtverwaltung die Lockerungen zurücknehmen und die Regeln verschärfen | Foto: Dr StClaire auf Pixabay
  • Corona in Frankenthal: Aufgrund hoher Coronavirus-Fallzahlen muss die Stadtverwaltung die Lockerungen zurücknehmen und die Regeln verschärfen
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Interaktive Karte: Corona-Inzidenzen in der Region

Corona/Frankenthal. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 110,7 am Mittwoch, 15. April hat Frankenthal an drei Tagen in Folge die 100er-Marke überschritten und muss laut aktueller Landesverordnung Lockerungen zurücknehmen. Vor diesem Hintergrund erlässt die Stadtverwaltung eine neue Allgemeinverfügung, die ab Samstag, 17. April, gilt. Die in der Öffentlichkeit zulässigen Kontakte werden wieder auf den eigenen und maximal eine Person eines weiteren Hausstandes reduziert. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr wird wieder eingeführt. Die Außengastronomie muss schließen. Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt und für das Terminshopping gelten strengere Regeln. Die Maskenpflicht in der Innenstadt bleibt bestehen. Für den Schul- und Kitabetrieb hat die steigende Inzidenz keine Folgen: In den Schulen gilt weiterhin Wechselunterricht, in den Kindertagesstätten Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen. Eine Rücknahme der Einschränkungen ist laut Landesverordnung erst wieder möglich, wenn der Wert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt.

„Die Lockerungen nach nur einer Woche wieder zurücknehmen zu müssen, schmerzt natürlich. Insbesondere dem Handel und der Gastronomie hätte ich eine beständigere Lage gewünscht. Mit Blick auf bundesweit steigende Zahlen und die angespannte Situation in der Stadtklinik und den Krankenhäusern in der Region muss unser größtes Ziel aber sein, die Infektionen wieder einzudämmen.“, so Oberbürgermeister Martin Hebich.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 3. Mai, sie ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und ist im Wortlaut inklusive detaillierter Begründung auf www.corona-frankenthal.de zu finden.

Die Regeln für Frankenthal im Überblick

Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und maximal einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Kinder unter sechs Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Empfehlung gilt auch für den privaten Bereich.

Nächtliche Ausgangsbeschränkung
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr wird wieder eingeführt. In diesem Zeitraum ist in Frankenthal das Verlassen der eigenen Wohnung grundsätzlich untersagt. Auch Personen, die nicht in Frankenthal wohnen, dürfen sich in diesem Zeitraum nicht im Stadtgebiet aufhalten. Auch die neue Allgemeinverfügung definiert triftige Gründe, die ein Abweichen von dieser Regelung rechtfertigen: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich und der Besuch von Verwandten gerader Linie, also Eltern, Großeltern und eigener Kinder – nicht aber Geschwister oder weiterer Verwandter zweiten Grades. Triftige Gründe der Nichteinhaltung der Ausgangssperre sind außerdem die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).

Handel und Gewerbe
Der Einzelhandel und weitere gewerbliche Einrichtungen sind grundsätzlich für den Kundenverkehr geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie Terminshopping sind weiterhin möglich. Allerdings ist der Zutritt auf Einzelpersonen bzw. Angehörige eines Hausstands beschränkt. Unter Einhaltung der in der Landesverordnung festgelegten Hygieneregeln und Zugangsbeschränkungen dürfen Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte und die die Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen geöffnet bleiben. Auch der Wochenmarkt findet weiterhin statt.

Gastronomie
Die Außengastronomie muss wieder schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie Straßenverkauf sind unter Berücksichtigung der Ausgangsbeschränkung erlaubt. Lieferdienste dürfen auch nach 21 Uhr Essen ausfahren.

Körpernahe Dienstleistungen
Kosmetik-, Tattoo-, Piercingstudios und ähnliche Betriebe, bei denen der Mindestabstand wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden kann, müssen wieder schließen. Optiker, Hörgeräteakustiker, Physiotherapie, Fußpflege und weitere Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, bleiben erlaubt. Auch Friseursalons dürfen geöffnet bleiben.

Sport und Freizeit
Sport ist unter Einhaltung des Mindestabstands im Freien wieder nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, zulässig. Training in Gruppen ist wieder untersagt. Ausstellungen und Galerien müssen geschlossen werden. Die Musik- und Malschulen dürfen wieder nur Einzelunterricht anbieten.

Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt weiterhin in der Innenstadt: in der gesamten Fußgängerzone sowie in der August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Auf Sitzgelegenheiten im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m darf der Mund-Nasen-Schutz zum Essen und Trinken kurzzeitig abgenommen werden. Rauchen ist weiterhin nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt.

Alle weiteren Regeln der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz behalten ihre Gültigkeit.

Corona in Frankenthal - weitere Informationen:

Aktuelle Informationen zu Fallzahlen, Maßnahmen, Impfzentrum und den Schnelltestzentren sind auf www.corona-frankenthal.de zu finden. ps

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Kim Rileit aus Ludwigshafen

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