Erhebliche Lockerungen angekündigt
Corona-Inzidenz in Frankenthal
Frankenthal. Mit einem Inzidenzwert von 49,2 am Dienstag, 11. Mai, hat Frankenthal landesweit den zweitniedrigsten Inzidenzwert. Da die 100er-Marke an fünf Werktagen in Folge unterschritten wurde, greift ab Donnerstag, 13. Mai, nicht mehr die „Bundesnotbremse“. Grundlage für die geltenden Maßnahmen ist dann wieder die Landesverordnung Rheinland-Pfalz sowie die Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung. Für Frankenthal bedeutet das ab Donnerstag unter anderem: Die Ausgangssperre fällt weg, Treffen sind wieder mit bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen möglich und die Außengastronomie darf öffnen.
Die Landesregierung hat im Rahmen des „Perspektivplans Rheinland-Pfalz“ außerdem weitreichendere Lockerungen angekündigt, als sie die bisherige Verordnung vorsieht: Der gesamte Handel darf mit den Bedingungen des Lebensmittelhandels öffnen. Auch im Sport gibt es mehr Lockerungen als bisher vorgesehen. In einem zweiten und dritten Öffnungsschritt ab 21. Mai bzw. 2. Juni sollen weitere Lockerungen unter anderem für Kultur und Gastronomie folgen. Eine neue Landesverordnung wird im Laufe des Dienstagabends erwartet.
Folgende Punkte des ersten Öffnungsschrittes hat die Landesregierung bereits bekannt gegeben (Quelle www.corona.rlp.de):
Christi Himmelfahrt: Stufe 1 für Handel, kontaktarmen Urlaub und mehr Sport
In Kreisen und kreisfreien Städten, die fünf Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und in denen die Bundesnotbremse nicht greift, kann der gesamte Handel von Mittwoch, 12. Mai an wieder öffnen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie aktuell in Lebensmittelgeschäften.
Zudem wird kontaktarmer Urlaub möglich. Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn zum Beispiel Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig.
Auch im Sport ist die kontaktfreie Sportausübung wieder möglich, das gilt auch für Bereiche des Fußballtrainings, bei dem Abstand gehalten werden kann. Hallensport ist im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich, wenn Abstand eingehalten und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40qm nicht überschritten wird. Außerdem ist für maximal 20 Kinder Sport auch ohne Abstand möglich.
Corona-Regeln für Frankenthal im Überblick
Die bereits feststehenden Regelungen für Frankenthal ab Donnerstag im Überblick:
Corona in Frankenthal: Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und Personen eines weiteren Hausstandes, aber insgesamt mit nicht mehr als fünf Personen, gestattet. Hierbei werden Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. Als ein Hausstand zählen auch nicht im gleichen Hausstand lebende Ehe- oder Lebenspartner. Diese Personenanzahl gilt als Empfehlung auch für den privaten Bereich.
Nächtliche Ausgangsbeschränkung
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung entfällt.
Gastronomie
Die Gastronomie darf im Außenbereich wieder öffnen. Die Voraussetzungen: Gäste müssen reservieren und ein negatives Testergebnis vorweisen. Der Test kann entweder durch eine offizielle Teststelle bescheinigt oder vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Die Kontaktdatenerfassung bleibt ebenso Pflicht wie das Tragen einer medizinischen Maske bis an den Sitzplatz.
Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen, dürfen wieder in allen Bereichen angeboten werden: Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und ähnliche Einrichtungen, dürfen wieder öffnen. Es gilt das Abstandsgebot, die verschärfte Maskenpflicht und die Kontaktdaten müssen erfasst werden. Kann wegen der Art der Dienstleistung keine Maske getragen werden (bspw. Gesichtsbehandlung, Bartrasur), müssen Kunden ein negatives Testergebnis vorweisen – entweder mittels einer offiziellen Bescheinigung einer Teststelle, die nicht älter als 24 Stunden ist, oder durch einen beaufsichtigten Selbsttest vor Ort.
Schulen und Kitas
Die Schulen bleiben in Absprache mit der ADD bis zu den Pfingstferien im Wechselunterricht. Die Kindertagesstätten sind mit Unterschreiten des Inzidenzwerts von 165 bereits in der vergangenen Woche in den Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen zurückgekehrt.
Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt weiterhin in der Innenstadt: in der gesamten Fußgängerzone sowie in der August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Auf Sitzgelegenheiten im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m darf der Mund-Nasen-Schutz zum Essen und Trinken kurzzeitig abgenommen werden. Rauchen ist nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt.
Ausnahmen für Geimpfte und Genesene
Für vollständig Geimpfte und Genesene entfallen die Testpflicht und die Kontaktbeschränkungen – vorausgesetzt sie haben keine typischen Symptome einer Covid-19-Erkrankung. Die Zweitimpfung muss dafür mindestens 14 Tage zurückliegen, ein positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate. Grundlage ist die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Bestehen bleibt auch für diese Gruppe die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.
Die tagesaktuellen Inzidenzwerte und eine Übersicht über die Entwicklung der Zahlen veröffentlicht die Stadtverwaltung auf der Website www.corona-frankenthal.de kim/ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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