Allgemeinverfügung Frankenthal - aktualisiert STAND 15.3.2020 - 17 Uhr
Frankenthal schließt Vergnügungsstätten bis 31. März
UPDATE - 15.3.2020
Allgemeinverfügung für Veranstaltungen in Frankenthal
Die Stadtverwaltung Frankenthal erlässt am Sonntag (15. März) aufgrund der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 (Coronavirus) eine neue Allgemeinverfügung. Diese gilt ab Montag, 16. März, 12 Uhr und verbietet den Betrieb von Vergnügungsstätten bis einschließlich 31. März.
Zusätzlich schließt die Stadtverwaltung alle ihre Einrichtungen. Außerdem hat die Stadtverwaltung die Regelungen für die Notbetreuung in den Kitas konkretisiert und mit den Schulen Absprachen getroffen.
Die Allgemeinverfügung für Veranstaltungen gilt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vorerst bis einschließlich 10. April und regelt die Zulässigkeit der Durchführung von Veranstaltungen. Die Grenze der Besucher für Veranstaltungen wurde aber nochmals nach unten, auf maximal 75 Personen, gesetzt. Die Einhaltung kontrolliert der Bereich Ordnung und Umwelt der Stadt Frankenthal.
Verbot von Vergnügungsstätten und Freizeiteinrichtungen
Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Mit der neuen Allgemeinverfügung gilt ab Montag 12 Uhr bis vorerst einschließlich 31. März, dass alle Vergnügungsstätten und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten zu schließen sind. Dies betrifft den Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Bars, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theater und Kinos. Ebenso die Sportanlagen und Sportstätten, inklusive Trainings indoor und outdoor.
Tanzveranstaltungen oder Konzerte werden unabhängig von der Teilnehmerzahl in geschlossenen Räumen oder Im Freien, welche auf dem Stadtgebiet der Stadt Frankenthal (Pfalz) durchgeführt werden, untersagt.
Hotels dürfen Übernachtungsgäste bewirten, wenn zwischen den einzelnen Tischen ein Abstand von mindestens zwei Metern vorhanden ist und die jeweiligen Tische mit maximal vier Personen gleichzeitig bewirtet werden.
Gaststätten, Imbisse und Restaurants
Gaststätten, Imbisse und Restaurants dürfen aufgrund ihres Versorgungsauftrag öffnen. Sollten aber die Gästezahl von 75 Personen nicht überschreiten und Vorkehrungen treffen. Diese können sein: max. 4 Personen an einem Tisch und 2-Meter-Abstand zwischen den Tischen.
Geschlossene Einrichtungen
CongressForum, Stadtbücherei und Musikschule sagen ihre Veranstaltungen ab und sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch die Volkshochschule hat ihre Kurse abgesagt.
Auch die Rentenberatungsstelle und alle Jugendtreffs bleiben geschlossen.
Auch die privaten Kulturbetriebe, wie Kulturzentrum Gleis4 und Theater Alte Werkstatt, sind zu schließen.
Kunsthaus ist geschlossen.
Stadtklinik ist für Besucher geschlossen.
Altenheime dürfen keinen Besuch von Personen erhalten, die sich im Risikogebiet aufgehalten oder mögliche Symptome haben.
Allgemeinverfügung für Veranstaltungen
In der Allgemeinverfügung für Veranstaltungen wurde die Grenze der Besucher für Veranstaltungen nach einem Erlass des Landes Rheinland-Pfalz nochmals nach unten gesetzt.
Bei Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen ist für alle Veranstaltungen bis 75 Personen eine Liste zu erheben, in der Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt der Teilnehmer (Besucher, Servicepersonal, Musiker, Schauspieler usw.) notiert werden muss. Im Fall eines positiven Tests können so weitere Kontaktpersonen ermittelt werden. Die Listen müssen bis vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufbewahrt und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herausgegeben werden.
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gilt diese vorerst bis einschließlich 10. April. Die Einhaltung kontrolliert der Bereich Ordnung und Umwelt der Stadt Frankenthal.
Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Veranstaltungen ab und unter 1.000 Personen. Die Allgemeinverfügung besagt, dass Veranstaltungen in geschlossen Räumen (Indoor-Veranstaltungen) sowie außerhalb geschlossener Räume (Outdoor-Veranstaltungen) mit einer erwarteten Gesamtzahl ab 75 Personen ab Montag, 16. März, in Frankenthal nicht mehr durchgeführt werden dürfen.
Schulen und Kitas
Die Stadtverwaltung hält sich an die Vorgaben des Bildungsministeriums und handelt nach den aktuellen Vorgaben des Ministeriums bzw. der Schulaufsichtsbehörde.
Auch das Schullandheim bleibt geschlossen.
Dort heißt es:
ab Klasse 7 – Klasse 13
Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Regelungen zu allen Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf den Internetseiten der Schulen veröffentlicht.
von Klasse 1 – 6
Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.). Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weitere Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.
Notbetreuung an Grundschulen
Die Notbetreuung (kein Unterricht) findet für die Klassen 1 und 2 von 8 bis 12 Uhr, für die Klassen 3 und 4 von 8 bis 13 Uhr statt. Die Notbetreuung findet nur in Kleingruppen mit maximal 10 Kindern statt. Körperkontakt zwischen den Schülern untereinander und dem Lehrpersonal soll vermieden werden. Es finden versetzte Pausen statt, in denen die Gruppen nicht miteinander spielen können. Nach aktuellem Stand finden außerdem Zugangskontrollen in Form von Sichtkontrollen statt.
Nur für bereits angemeldete Kinder in der Betreuenden Grundschule findet eine Frühbetreuung (außerschulische Betreuung) von 7:30-8:00 Uhr (erst ab Dienstag) und ab Montag von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
An den Grundschulen erfolgt eine Zugangskontrolle. Dort sind die Eltern verpflichtet, den Betreuungsbedarf schriftlich zu erklären und ihre Erreichbarkeit während der Berufstätigkeit mit bis zu drei Notfallnummern anzugeben. Außerdem ist zu erklären, dass weder die Eltern noch ihr/e Kind/er sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben und dass den Eltern bewusst ist, dass die Ansteckungsgefahr durch den Coronavirus in der Schule größer ist als daheim. Nur gesunde Kinder können betreut werden. Die Eltern müssen ebenfalls erklären, dass für den Fall, dass eine Infektion jeglicher Art bei ihrem Kind oder ihnen festgestellt wird, die Schule sofort darüber zu unterrichten ist.
Kinderbetreuung an Kitas
Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19.4.). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20.3. weiterhin eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeiten in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3. das weitere Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.
Förderschulen
An der Neumayer-Förderschule (Schwerpunkt Sprachen) findet Notbetreuung statt.
Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?
Notbetreuung an den Grundschulen
Notbetreuung an den Grundschulen können nur berufstätige Eltern in Anspruch nehmen, die glaubhaft darlegen, dass sie keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engsten sozialen Umfeld in Anspruch nehmen können.
Die Berufstätigkeit ist durch Vorlage einer Bescheinigung vom Arbeitgeber über Dienst- und Arbeitszeiten bis spätestens am Dienstag, 17. März, nachzuweisen. Ansonsten ist eine Notfallbetreuung nicht möglich! Formulare erhalten die Eltern bei der Anmeldung zur Notfallbetreuung am Montag!
Die Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder täglich direkt zur Notfall-Betreuung zu begleiten und sich täglich zu vergewissern, ob diese stattfindet.
Notbetreuung an Kitas und Schulen für bestimmte Berufe
Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Pharmazie, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Gastronomie, Arznei), Justiz, Rettungskräfte, Polizei, Feuerwehr, Erzieher, Lehrer und öffentliche Verwaltung, Entsorgungsbetriebe (EWF), Stadtwerke und sonstige.
Bürgersprechstunde von Bürgermeister Knöppel entfällt
Diese wäre Montag um 16:30 Uhr in der Vorortverwaltung in Flomersheim zum Friedhof gewesen.
Frankenthal. Es gibt auch in Frankenthal nun weitreichende Änderungen. Anbei die wichtigsten Infos. Aber Achtung: Das Land hat HEUTE beschlossen, dass bereits Veranstaltungen ab 75 Personen abzusagen sind. Die Rheinland-Pfälzische Anordnung ist damit auch für Frankenthal bindend!
Verwaltung
Ab Montag, 16. März, schränkt die Stadtverwaltung, den Zugang für Besucher in ihren Verwaltungsgebäuden inklusive Ortsverwaltungen ein. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich erst telefonisch oder schriftlich, per E-Mail oder Brief zu melden und ggf. einen Termin zu vereinbaren.
„Im Sinne der Gesundheit ist es absolut notwendig Vorkehrungen zu treffen. Die öffentliche Ordnung muss sichergestellt sein, aber es wird zu Einschränkungen im öffentlichen Leben kommen, die wir bedauern,“ so Oberbürgermeister Martin Hebich: „Mit weniger Publikumsverkehr wollen wir verhindern, dass der Verwaltungsbetrieb aufgrund von Ansteckungen und Krankmeldungen zum Erliegen kommt. Wir müssen handlungsfähig bleiben.“
Angelegenheiten die sich verschieben lassen, sollten aktuell nicht an die Verwaltung herangetragen werden. Unaufschiebbare Angelegenheiten, wie z.B. Passverlängerungen, werden selbstverständlich weiterhin angeboten. Dazu ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bei persönlichem Erscheinen mitzubringen ist ein Formular, das auf der städtischen Website heruntergeladen werden kann.
Stadtbücherei und Musikschule vorerst offen
Stadtbücherei und Musikschule bleiben bis auf Weiteres geöffnet. Die bis Ende April geplanten Veranstaltungen in beiden Einrichtungen werden abgesagt. Bei sichtlichen Erkältungssymptomen behalten sich die Mitarbeiter vor, einzelne Besucher zum Verlassen der Einrichtung aufzufordern.
Zulassungsstelle
Anfragen zur Zulassungsstelle sind an die 115 zu richten, alle anderen Anliegen nehmen Verwaltungsmitarbeiter unter 06233 89 666 entgegen.
Kindertagesstätten und Schulen
Ab Montag, 16. März, bis zum Ende der Osterferien, 17. April, werden alle Kindertagesstätten und Schulen geschlossen.
Siehe Bericht
Geplant ist die Einrichtung einer Notbetreuung für Eltern, die keine alternativen Betreuungen organisieren können bzw. die in für die Versorgung der Bevölkerung kritischen Berufen arbeiten (Gesundheit, Versorgung, bestimmte Bereiche des öffentlichen Dienstes).
Kitas - Infos am Montag
Für die Kindertagesstätten wird durch die Stadtverwaltung eine Notbetreuung eingerichtet. Konkrete Informationen hierzu erhalten Eltern Anfang der kommenden Woche.
Eltern und Schüler werden gebeten, sich über die städtische Website www.frankenthal.de bzw. die Facebook-Seite der Stadt (www.facebook.com/stadt.frankenthal.pfalz) über die weitere Entwicklung zu informieren.
EWF und Friedhof
Das Bürgerbüro des EWF bleibt geschlossen. Die Mitarbeiter sind weiterhin telefonisch unter 06233 89 777 bzw. per E-Mail an ewf-service@frankenthal.de zu erreichen.
Die Friedhöfe bleiben vorerst geöffnet. Auch Trauerfeiern finden weiterhin statt. In den Trauerhallen wird die Bestuhlung so geändert, dass mehr Abstand zwischen den Gästen gewährleistet ist. Die Verwaltung bei den Friedhofsbetrieben schließt für den Publikumsverkehr. Die Mitarbeiter sind weiterhin telefonisch unter 06233 89 684 bzw. per E-Mail an ewf-friedhofswesen@frankenthal.de zu erreichen.
Wertstoffcenter bleibt geöffnet.
Sport
Sportvereine sollen sich bei ihren Trainings an die Allgemeinverfügung halten und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (Risikoklassifizierung RKI) treffen. Die Sporteinrichtungen bleiben für diese kleinen Gruppen zunächst geöffnet. Der Spielbetrieb ist einzustellen. Die Stadtverwaltung folgt den Empfehlungen des Südwestdeutschen Fußballverbands (SWFV) und schließt den Spielbetrieb auf den Außenanlagen.
Bereich Planen und Bauen
Der Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Wormser Straße, Änderung 1“ mit Begründung in der Fassung von Dezember 2019 sowie überschlägiger Prüfung der Auswirkungen werden ab sofort im Neumayerring 72 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Spiegelgewanne und zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger sind ebenfalls ab sofort dort zu finden. Bei Fragen zu den Verfahren werden Bürger gebeten, sich unter 06233 89 482 an den Bereich Planen und Bauen zu wenden.
ALLGEMEINVERFÜGUNG
Die Stadtverwaltung Frankenthal erlässt aufgrund der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 (Coronavirus) eine Allgemeinverfügung für Veranstaltungen. Diese gilt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vorerst bis einschließlich 30. April und regelt die Zulässigkeit der Durchführung von Veranstaltungen. Die Einhaltung kontrolliert der Bereich Ordnung und Umwelt der Stadt Frankenthal.
Massenveranstaltungen können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Die Verfügung wird daher auch erlassen, um einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern. So kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Auswirkungen auf städtische Veranstaltungen
Da Veranstaltungen ab 1.000 Personen ab sofort nicht mehr durchgeführt werden, um die Verbreitung des Virus aufzuschieben, wird der Frühjahrsmarkt (27. April bis 5. Mai) abgesagt. Das betrifft auch die Frühlingswiesen im Festzelt.
Ebenfalls abgesagt wird die für den 16. und 17. April geplante Mini-Olympiade in der Sporthalle Am Kanal.
„Wir bedauern sehr, Veranstaltungen absagen zu müssen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sehen wir aber keine Alternative. Bürgerinnen und Bürger bitten wir hierfür um Verständnis,“ so Bürgermeister Bernd Knöppel, Dezernent für den Bereich Ordnung und Umwelt.
Da die Allgemeinverfügung aktuell nur bis zum zum 30. April gilt, ist die Durchführung des Frankenthaler Strohhutfests (21. bis 24. Mai) aktuell noch nicht in Gefahr. Weitere Maßnahmen sind aber abhängig von den aktuellen Entwicklungen.
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt findet dienstags und freitags weiterhin statt.
Veranstaltungen ab 1.000 Personen
Die Allgemeinverfügung besagt, dass Veranstaltungen in geschlossen Räumen (Indoor-Veranstaltungen) sowie außerhalb geschlossener Räume (Outdoor-Veranstaltungen) mit einer erwarteten Gesamtzahl ab 1.000 Personen ab Samstag, 14. März, in Frankenthal nicht mehr durchgeführt werden dürfen.
Veranstaltungen unter 1.000 Personen
Jeder Veranstalter hat auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu entscheiden, ob er die Veranstaltung durchführt oder nicht. Dies gilt auch für Privatpersonen und Vereine. Der Veranstalter hat im Falle der Durchführung die Einhaltung der Empfehlungen des RKI gegenüber der Stadtverwaltung schriftlich zu bestätigen.
Bei Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen ab einer Zahl von 200 Personen ist eine Liste zu erheben, in der Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt der Teilnehmer (Besucher, Servicepersonal, Musiker, Schauspieler usw.) notiert werden muss. Im Fall eines positiven Tests können so weitere Kontaktpersonen ermittelt werden. Die Listen müssen bis vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufbewahrt und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herausgegeben werden.
Weitere Details sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Quarantäneverfügung
In Verdachtsfällen und bei nachgewiesenen Erkrankungen erlässt die Stadt Frankenthal außerdem eine Quarantäneverfügung. Damit kann Bürgern für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 14 Tage) untersagt werden, die eigene Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Außerdem ist es den Betroffenen in diesem Zeitraum untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Infektionsrechtliche Anordnung
Auf Anraten des Gesundheitsamtes hat die Stadtverwaltung darüber hinaus eine infektionsrechtliche Anordnung für Alten- und Pflegeheime erlassen. Ab sofort dürfen Besucher, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem durch das Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten haben oder mit einem Erkrankten in direktem Kontakt standen, diese Einrichtungen nicht mehr betreten. Außerdem wird der Zutritt Personen untersagt, die Fieber haben, an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden oder von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind.
Weiteres Vorgehen
Mit diesen Maßnahmen folgt die Stadtverwaltung den Prinzipien der Risikoeinschätzung und den offiziellen Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts, um einer schnellen Verbreitung der Lungenkrankheit COVID-19 (auch Corona-Virus genannt) entgegen zu wirken.
Städtische Veranstaltungen, die nicht unbedingt durchgeführt werden müssen (Bürgerempfänge, Ehrungen etc.) werden generell vorerst abgesagt oder verschoben.
Über weitere Maßnahmen wird jeweils aktuell unter Berücksichtigung der sich veränderten Lage entschieden.
Allgemeiner Hinweis
Für alle Einrichtungen gilt der Hinweis, dass häufiges Stoßlüften und ausführliches Händewaschen mit Seife sowie richtiges Verhalten bei Husten und Schnupfen, den besten Schutz bietet.
Stadtklinik
Ab Montag, 16. März, gestattet die Stadtklinik auf unbestimmte Zeit keine Besuche mehr im Haus. Mit dem Personal auf den Stationen kann ggf. über Ausnahmen für diese Regelung gesprochen werden.
Neue Termine in Aussicht
Die Sportlerehrung soll voraussichtlich im Rahmen der Sportabzeichenverleihung am 9. Mai stattfinden.
Die Feierstunde mit Ehrungen und Einbürgerungen wird voraussichtlich am Montag (22. Juni) stattfinden.
Für das Internationale Frauenfrühstück wird es ein Alternativangebot im Rahmen des Internationalen Festes am 4. Oktober geben.
Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises
bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis:
Wichtige Telefon-Nummern:
Patientenservice: 116 117
Hotline für Fragen zum Coronavirus
Telefonnummer: 0800 575 81 00
Erreichbar von
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag bis Sonntag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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