Wichtige Katzenschutzverordnung
Kastration von Streunerkatzen schützt vor Überpopulation und Krankheiten
Freilebende Katzen. In Frankenthal wird zum 1. Juli 2025 die Katzenschutzverordnung in Kraft treten. Es ist die Pflicht der Tierbesitzer, ihre freilebenden Katzen zu kastrieren. So soll die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen verhindert und damit Leiden durch Krankheiten, Verletzungen oder Unterernährung reduziert werden.
Immer wieder sammelt der Frankenthaler Tierschutzverein freilebende Katzen ein. „Es sind punktuelle Ereignisse wo wir, beispielsweise in Schrebergärten, gleich mehrere Katzen einfangen. Diese sind verwahrlost und oft schwer krank“, berichtet Simone Jurijiw, Tierschutzverein Frankenthal. „Vergangenes Jahr haben wir rund 20 Kitten im Nachtweideweg gefangen, kastriert und gechippt. Einen Teil der Tiere konnten wir im Anschluss an neue Besitzer vermitteln, der andere Teil ist bereits so verwildert, dass sie scheu sind und man sie nicht vermitteln kann. Diese bringen wir dann wieder zurück an den Fundort“. Aktuell ist gerade im Bereich des Albrecht-Dürer-Rings in Frankenthal eine große Kolonne von unkastrierten Katzen unterwegs. „Hier sind wir auf die Bevölkerung angewiesen. Wir brauchen Unterstützung diese Tiere zu fangen, zu versorgen und eben wieder auszuwildern“, informiert die Tierschützerin.
Tierschutz bittet um Unterstützung
„Es geht hier nicht um einen finanziellen Aspekt. Alle Kastrationen der von uns gefangenen verwilderten Hauskatzen werden vom Tierschutzverein Frankenthal bezahlt. Es geht darum, dass wir Unterstützung brauchen beim Erkennen der freilebenden Katzen und bei dem Anfüttern dieser“, erläutert Simone Jurijiw weiter. Wer von freilebenden Katzen weiß, der soll sich mit dem Frankenthaler Tierschutzverein in Verbindung setzen. So kann man gemeinsam besprechen, wie die Tiere gefangen werden. „Wenn wir Lebendfallen aufstellen, dann können die Tiere dort ja nicht tagelang drin verbleiben, deswegen ist es gut, wenn vor Ort jemand ist, der die Lebendfallen regelmäßig überwacht“, erklärt sie weiter. Es geht aber nicht nur um die unkontrollierte Vermehrung. Viele der Streunerkatzen sind schwer krank, müssen medizinisch versorgt werden.
Seit rund sieben Jahren rät Tierschützerin Simone Jurijiw bereits eine „Kastrationspflicht“ für Freigänger-Katzen ins Leben zu rufen. „Seit Jahren sind wir im engen Dialog mit der Stadt und dem Ordnungsamt. Wir sind sehr dankbar, dass nun die Katzenschutzverordnung in diesem Jahr in Kraft tritt. So kann die Population der verwilderten Katzen eingedämmt werden“. Viele Katzenbesitzer denken oft nicht daran, dass ihr geliebtes Haustier auf Freigang sich unkontrolliert Vermehren kann und auch schutzlos gegenüber Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche oder Katzenleukämie ist. So verhindern wir, dass viele Jungtiere qualvoll verenden“.
Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer betont: „Die Katzenschutzverordnung ist ein wichtiger Schritt, um die Population freilebender Katzen verantwortungsbewusst zu regulieren und das Tierwohl zu sichern. Damit unterstützen wir auch nachhaltig und langfristig die wichtige Arbeit des Frankenthaler Tierschutzvereins, der uns bei der Erstellung beraten hat und bei der Umsetzung mit Rat und Tat zur Seite steht.“ Ordnungsdezernent Bürgermeister Bernd Knöppel ergänzt: „Mit der frühzeitigen Kommunikation möchten wir Frankenthaler Katzenbesitzern die Möglichkeit geben, alle notwendigen Maßnahmen noch vor Inkrafttreten der Verordnung treffen zu können.“
Tier registrieren lassen – Kastration frühzeitig durchführen
Was bedeutet diese Katzenschutzverordnung nun für die Haustierbesitzer? Zum einen hat nun die Stadt Frankenthal als auch der Tierschutzverein Frankenthal eine rechtliche Handhabe gegen Katzenbesitzer, deren Katzen freilebend und unkastriert sind, vorzugehen. Das bedeutet: Wer sich ab dem 1. Juli nicht an die Verordnung hält, kann mit empfindlichen Strafen rechnen. Für den Tierbesitzer sind es aber tatsächlich nur wenige Punkte, die eingehalten werden müssen: 1. Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen gechippt werden und in eines der privaten Haustierregister, beispielsweise Findefix oder Tasso, eingetragen werden. 2. Katzen mit Freilauf müssen kastriert oder sterilisiert werden, das bedeutet ein Besuch beim Tierarzt.
Reine Wohnungskatzen – ohne Freigang – sind von dieser Verordnung ausgenommen. „Ich empfehle aber auch hier den Mikrochip und die Registrierung im Heimtierregister“, erklärt Simone Jurijiw. „Wenn eine Wohnungskatze beispielsweise durch ein Loch im Gartenzaun oder durch eine versehentlich offengelassene Haustür doch mal abhaut, dann können wir sie so den Besitzer wieder zuordnen“. Der Tierschutz macht darauf aufmerksam, dass es sinnvoll ist, freilebende Katzen schon jetzt zu kastrieren. Es macht keinen Sinn bis zum 1. Juli zu warten, bis die Verordnung in Kraft tritt.
Weitere Informationen und Ansprechpartner sind in einem Infoflyer zu finden, der im Rathaus und beim Bereich Ordnung und Umwelt (Neumayerring 72) ausliegt. Zusammengefasst sind die Informationen ebenfalls unter www.frankenthal.de/tiere. Wer freilebende Katzen-Kolonien melden möchte, der kann sich direkt an den Frankenthaler Tierschutzverein wenden: Tiernotaufnahmestation, Friedrich-Ebert-Straße 12, Telefon 06233 28485, E-Mail info@frankenthaler-tierschutzverein.de.
Safe the date:
Am Samstag, 8. März, bietet das Tierheim Frankenthal von 14 bis 16 Uhr allen Katzenbesitzern das kostenlose Auslesen des implantieren Chips an. So kann man einerseits kurz überprüfen, ob der Chip richtig sitzt und gleichzeitig haben an diesem Tag alle Katzenbesitzer die Möglichkeit, ihre noch nicht gechippte Katze, chippen zu lassen. An diesem Tag wird ein Tierarzt vor Ort sein und das Tier – gegen einen Unkostenbeitrag – chippen. Das Team des Tierheims wird im Anschluss bei der Registrierung in einem Haustierregister bei Bedarf helfen. [gib]
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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