Neue Landesverordnung tritt am Montag in Kraft
Lockerung der Corona-Beschränkungen in Frankenthal
Frankenthal. Oberbürgermeister Martin Hebich begrüßt die schrittweise Lockerung, mahnt aber weiterhin zur Vorsicht: „Für die Frankenthaler Wirtschaft, insbesondere den Einzelhandel, sind die getroffenen Entscheidungen ein wichtiges Signal. Auch dem nachvollziehbaren Wunsch von vielen Bürgern nach mehr Normalität wird mit den Neuregelungen Rechnung getragen. Wir dürfen aber bereits erzielte Erfolge im Kampf gegen das Coronavirus nicht leichtfertig aufs Spiel setzen und müssen die Lage genau im Blick behalten. Deshalb gilt: weiter vorsichtig sein, Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und achtsam sein.“
Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung hat die Staatskanzlei zusammengefasst. Zusätzlich hat die Stadtverwaltung eine Handreichung für die Hygiene in Geschäften und Dienstleistungsbetrieben erstellt.
- Ab Montag ist der Verkauf in allen Geschäften auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.
- Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen.
- Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 Quadratmeter gelten für alle weiterhin.
- Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig.
- Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden.
- Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
- Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
- Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben geschlossen.
Hygiene
- Es sind am Eingang der Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe Hygienespender aufzustellen oder Desinfektionsmittel auszugeben, sodass sie von jedem Besucher genutzt werden. Die Verwendung von Sprühflaschen ist nicht gestattet. Das Auffüllen leerer Behältnisse aus größeren Behältnissen ist untersagt.
- Es sollten Schutzscheiben für das Kassenpersonal aufgestellt werden. Die Scheiben müssen so hoch sein, dass stehende Kundschaft nicht mit ihrem Mund oberhalb der Scheibe liegen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen.
- Innerhalb der Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe muss das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden. Daneben darf sich in jedem Geschäft und jedem Dienstleistungsbetrieb höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern Einrichtungsfläche aufhalten. Dazu sollte eine Einlasskontrolle stattfinden.
- Es ist darauf zu achten, dass keine Warteschlangen vor den Betriebsstätten entstehen bzw. ein Abstand von mindestens 1,50 Meter zwischen Personen in der Betriebsstätte eingehalten wird. Der einzuhaltende Abstand ist, beispielsweise an der Kasse, auf dem Boden zu markieren.
- Die sanitären Einrichtungen sollten regelmäßig desinfiziert werden. Das Personal ist auf die Verpflichtung zur regelmäßigen Handdesinfektion hinzuweisen. Die Hygieneregeln sind in der Betriebstätte auszuhängen.
- Bund und Länder raten zur Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung - textile Barriere im Sinne eines Mund – Nasen - Schutzes) in Bus, Bahn und im Einzelhandel, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Masken können an die Kundschaft ausgegeben werden. Der Stoff sollte Mund und Nase bedecken. kim/ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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