Stadtverwaltung Frankenthal informiert
Neue Landesverordnung: Weitere Lockerungen
Frankenthal. Mit der 23. Corona-Bekämpfung traten am Freitag, 18. Juni, weitere Lockerungen in Kraft: kleinere private Feiern dürfen wieder stattfinden, Sport ist in größeren Gruppen und auch im Freizeitbereich wieder mit Zuschauern möglich, Hallenbäder und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich dürfen wieder öffnen. Außerdem gibt es Erleichterungen bei der Maskenpflicht: Im Freien muss nur noch an Orten mit besonderem Personenaufkommen eine Maske getragen werden. Schüler aller Klassenstufen müssen keine Maske mehr am Sitzplatz und auf dem Schulhof tragen, solange die Inzidenz unter 35 liegt. An den Kindertagesstätten gilt ab Montag wieder der Regelbetrieb ohne Einschränkungen. Mit einem Inzidenzwert von 18,5 (Landesuntersuchungsamt RLP, Stand 17. Juni) treten in Frankenthal direkt die Regelungen für Kommunen und Landkreise mit Inzidenzwerten unter 50 in Kraft. Weiterhin gilt in Frankenthal ausschließlich die Landesverordnung. Es gibt aktuell keine ergänzende Allgemeinverfügung.
Die nächsten Lockerungen im Rahmen des Perspektivplans Rheinland-Pfalz sind für den 2. Juli angekündigt. Dann sollen unter anderem Treffen mit zehn Personen und Flohmärkte wieder möglich sein (Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/weitere-lockerungen-bei-veranstaltungen-familien-kinder-und-jugendliche-staerken/).
Die Regeln gelten in Frankenthal ab 18. Juni
Kontaktbeschränkung
Weiterhin sind Treffen in der Öffentlichkeit mit fünf Personen aus maximal fünf Hausständen möglich. Kinder bis 14 Jahre, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt.
Personenbegrenzung
Auf Verkaufs- oder Besucherflächen darf sich höchstens eine Person pro zehn Quadratmetern aufhalten – unabhängig von der Größe der Fläche.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt im Freien weiterhin an Orten mit viel Publikumsverkehr oder an denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel in Warteschlangen, auf Supermarktparkplätzen oder in der Außengastronomie bis zum Sitzplatz. Das gilt auch für den Wochenmarkt. Auf Spielplätzen entfällt die Maskenpflicht für Erwachsene. In Innenbereichen und im ÖPNV muss wie bisher ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Veranstaltungen
Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 50 Personen möglich, im Innenbereich mit bis zu 25 Personen. Kinder bis 14, Genesene und Geimpfte nicht mitgezählt.Innen gilt die Testpflicht. Des Weiteren gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen sowie die Pflicht zur Kontakterfassung.
Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen mit bis zu 500 Zuschauern im Freien und 250 im Innenbereich stattfinden. Geimpfte und genesene Zuschauer werden mitgezählt. Es gelten das Abstandsgebot, die verschärfte Maskenpflicht bis zum Sitzplatz und die Kontaktdaten müssen erfasst werden. Außerdem gilt innen die Testpflicht.
Sonstige nicht private Veranstaltungen, zum Beispiel Betriebsfeiern oder Tage der offenen Tür, dürfen Innen mit bis zu 100 Teilnehmern und im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen stattfinden. Es gelten das Abstandsgebot, die verschärfte Maskenpflicht und die Kontaktdaten müssen erfasst werden. Innen gilt zusätzlich die Testpflicht.
Gastronomie
Gastronomische Betriebe dürfen wieder Büffets anbieten. Im Innenbereich muss weiterhin reserviert und ein negativer Test nachgewiesen werden. Die Testpflicht entfällt für Genesene und Geimpfte. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt sowohl für das Personal als auch die Gäste innen und außen Pflicht. Am Sitzplatz kann die Maske von Gästen abgenommen werden. Auch die Kontaktdaten werden weiterhin erfasst.
Kindertagesstätten
Die Kindertagesstätten kehren am Montag, 21. Juni, in den Regelbetrieb ohne Einschränkungen zurück. Damit dürfen Gruppen bei Bedarf auch wieder gemischt und Erzieher gruppenübergreifend eingesetzt werden. In der Bring- und Abholsituation gilt für Eltern weiterhin die verschärfte Maskenpflicht.
Freizeit
Freizeiteinrichtungen dürfen auch im Innenbereich wieder öffnen, zum Beispiel Indoorspielplätze. Es gilt das Abstandsgebot, die Vorausbuchungspflicht, die verschärfte Maskenpflicht, Kontaktdaten müssen erfasst werden und es darf sich im Innenbereich nur die Hälfte der sonst üblichen Besucherhöchstzahl aufhalten. Gleiches gilt für Schwimmbäder im Innen- und Außenbereich. Innen muss zusätzlich ein negativer Test nachgewiesen werden (entfällt für Geimpfte und Genesene).
Sport
im Freien
Sport im Freien ist einzeln oder in Gruppen von maximal 50 Personen aus verschiedenen Hausständen unter Anleitung eines Trainers möglich. Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen ebenfalls in Gruppen bis maximal 50 Personen plus Trainer trainieren. Außerdem gilt für alle Trainingsgruppen die Pflicht zur Kontakterfassung. Zwischen den trainierenden Gruppen müssen mindestens drei Meter Abstand eingehalten werden.
im Innenbereich
Im Innenbereich dürfen Gruppen von maximal 20 Personen aus verschiedenen Hausständen unter Anleitung eines Trainers trainiert werden. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre gilt weiterhin die Begrenzung auf 25 Personen plus Trainer. Zwischen den trainierenden Gruppen müssen mindestens drei Meter Abstand eingehalten werden. Außer beim Sport selbst muss eine Maske getragen werden. Pro angefangene zehn Quadratmeter Trainingsfläche darf eine Person trainieren. Innen müssen auch Geimpfte und Genesene mitgezählt werden. Darüber hinaus gilt ab 15 Jahren die Testpflicht und die Kontaktdaten müssen erfasst werden.
Toiletten, Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen (Abstandsregelung) wieder genutzt werden. Verwandte ersten und zweiten Grades sind bei Minderjährigen als Zuschauer zugelassen.
Die tagesaktuellen Inzidenzwerte, eine Übersicht über die Entwicklung der Zahlen und weiterführende Informationen veröffentlicht die Stadtverwaltung auf der Website www.corona-frankenthal.de.
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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