Bundestagswahl am 23. Februar
Online-Briefwahlantrag ab Montag möglich
Frankenthal. Der Wahlkampf geht in die entscheidenden Wochen, ebenso für die Kommunen werden die nächsten Wochen ein Kräfteakt. Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl sind im vollen Gange, jetzt startet der Online-Briefwahlantrag.
Neben der „klassischen“ Abstimmung im Wahllokal haben Bürger auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Der Online-Antrag für diese Variante ist ab Montag, 20. Januar möglich.
Abstimmen im Wahllokal
Die gängige Form der Stimmabgabe am Wahltag in den Wahllokalen. Die genaue Adresse des eigenen Wahlraums ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung vermerkt, die bis zum 2. Februar durch die Kommunale Datenzentrale Mainz an alle wahlberechtigten Frankenthaler versendet wird. Geöffnet haben die Wahllokale am 23. Februar von 8 bis 18 Uhr.
Wählen per Briefwahl
Alle, die ihre Stimme vor dem Wahltag abgeben möchten, können per Briefwahl wählen. Zu beachten gilt, dass bei dieser Wahl nur 10 bis 12 Tage zwischen der Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag liegen. Für den Antrag auf Briefwahl gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Per Post: Das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung senden.
Per E-Mail: An briefwahl@frankenthal.de unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums, der Wohnanschrift sowie gegebenenfalls einer abweichenden Versandadresse. Die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer sollten zur zweifelsfreien Identifikation ebenfalls angegeben werden.
Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA): Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt direkt zum Online-Portal. Alternativ kann der Link https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204 genutzt werden. Das Verfahren wird am Montag, 20. Januar um 8 Uhr freigeschaltet.
Im Briefwahlbüro: Die Briefwahl kann persönlich im Briefwahlbüro in der Speyerer Straße 16, Frankenthal, beantragt und direkt ausgeübt werden. Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich am 10. Februar. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten gibt die Stadtverwaltung zu gegebener Zeit bekannt.
Es ist möglich, einen Dritten mit der Beantragung oder Abholung der Briefwahlunterlagen zu beauftragen. Pro Person sind maximal vier Beauftragungen zulässig. Anträge per SMS oder Telefon sind nicht möglich.
Fristen und wichtige Hinweise
Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen endet am Freitag, 21. Februar um 15 Uhr. Bei plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag können Wahlscheinanträge noch bis 15 Uhr gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Frankenthal eingehen, um in die Auszählung aufgenommen zu werden. Der Rückumschlag ist bereits entsprechend adressiert.
Alle Informationen sind auch unter www.frankenthal.de/wahlen zu finden. [red]
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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