Umsetzung der Zusatzmenge ab 2023
Regelung Windelmüll
Rhein-Pfalz-Kreis. Aus aktuellem Anlass möchte der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) darauf hinweisen, dass das sogenannte „Zusatzvolumen für Windelabfälle“, dessen Umsetzung im Rhein-Pfalz-Kreis kürzlich beschlossen wurde, zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantragt werden kann.
Die Beantragung kann frühestens ab 2023 erfolgen und ist nur für Privathaushalte vorgesehen und nicht für gewerbliche Anfallstellen wie Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen.
Nähere Informationen zur Umsetzung und zur Beantragung werden vom EBA im Dezember 2022 veröffentlicht. Der EBA bittet darum, vorerst von schriftlichen oder telefonischen Anfragen und Anträgen abzusehen, da diese derzeit nicht bearbeitet werden können sowie um Verständnis bei den Bürgern. jg/ps
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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