Inzidenz seit über 8 Tagen unter 100
Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung
Frankenthal. Am Dienstag, 6. April 2021, hat die Stadt Frankenthal eine Inzidenz von 69,7 pro 100.000 Einwohner und hat damit kontinuierlich über acht Tage einen Wert unter 100 gehalten.
Damit ist es nun an der Zeit, Lockerungsschritte zu gehen.
Die Öffnungen betreffen die Kontaktbeschränkungen sowie Handel, Dienstleistungen, Sport, Freizeit, Kultur. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung besteht nicht mehr, dadurch können und dürfen Tankstellen und Geschäfte wieder länger öffnen. Die Maskenpflicht in der Innenstadt gilt weiterhin. Die Schulen kehren ab Klasse fünf und ab Montag (12. April) in den Wechselunterricht zurück.
++++Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung++++
Sinkende Inzidenz: Frankenthal öffnet ab Mittwoch
Vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzwerte erlässt die Stadtverwaltung Frankenthal eine neue Allgemeinverfügung. Frankenthal liegt am heutigen Dienstag (6. April) acht Tage in Folge unter einem 7-Tage-Inzidenzwert von 100 und kann damit laut aktueller Landesverordnung, Öffnungsschritte ermöglichen.
Die Öffnungen betreffen die Kontaktbeschränkungen sowie Handel, Dienstleistungen, Sport, Freizeit, Kultur. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung besteht nicht mehr, dadurch können und dürfen Tankstellen und Geschäfte wieder länger öffnen. Die Maskenpflicht in der Innenstadt gilt weiterhin. Die Schulen kehren ab Klasse fünf und ab Montag (12. April) in den Wechselunterricht zurück.
Die Öffnungen setzen sich aus Regelungen der gültigen Landesverordnung (18. LV) und der neuen Allgemeinverfügung zusammen. Zusammengefasst sind es folgende Lockerungen:
Kontaktbeschränkungen gelockert
In der Öffentlichkeit dürfen sich nun zwei Hausstände, höchstens fünf Personen treffen. Dies wird auch als Empfehlung für den privaten Bereich ausgesprochen. Bisher durfte nur ein Hausstand eine weitere Person treffen.
Es gilt die Landesverordnung.
Mehr Personen für Terminshopping im Handel erlaubt
Das Terminshopping wird ausgeweitet: Zeitgleich dürfen mehrere Termine stattfinden. Die Anzahl der Termine errechnet sich aus der Quadratmetergröße des Geschäftes. Pro 40 Quadratmeter darf eine Person einen Termin buchen: Ein 80 Quadratmeter großes Geschäft dürfte demnach gleichzeitig zwei Personen je einen Termin geben.
Diese Vorgaben gelten auch für die Bücherei, die aber diese Woche zunächst noch geschlossen bleibt: der kontaktlose Abholservice („click & collect“-System) funktioniert gut.
Sport
Einzelsport im Freien ist mit fünf Personen, aus maximal zwei Hausständen erlaubt. Bisher war dies nur alleine oder maximal mit zwei Personen erlaubt.
Neben den Regelungen in der Allgemeinverfügung gilt auch die Landesverordnung.
Gruppensport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre
Kontaktfreies Training ist für Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen von bis zu 20 Mitgliedern (plus Trainer) im Freien erlaubt. Das Abstandsgebot ist einzuhalten.
Gastronomie
Gastronomische Einrichtungen dürfen ihren Außenbereich unter Auflagen öffnen. Die Kunden müssen vorab reservieren und einen negativen Corona-Schnelltest vorzeigen. Dafür kann man u.a. das Testzentrum am Festplatz aufsuchen.
Es gilt die Landesverordnung.
Körpernahe Dienstleistungen
Kosmetikstudios und andere körpernahe Dienstleistungen dürfen unter Einhaltung der Maskenpflicht etc. öffnen.
Es gilt die Landesverordnung.
Kinder- und Jugendarbeit
Kinder- und Jugendarbeit ist unter anderem Beachtung der Hygienekonzepte erlaubt. Näheres geht aus der Landesverordnung hervor.
Details zu den Kinder- und Jugendtreffs folgen.
Kultur
Museen und Ausstellungen dürfen mit Vorausbuchungspflicht, Maskenpflicht und Personenzahlbegrenzung öffnen. Für das Kunsthaus wird näheres noch bekannt gegeben.
Außerschulicher Musikunterricht und Kunstunterricht darf im Personenverhältnis 1:1, also in Zweiergruppen, wieder stattfinden - in Räumen sowie draußen.
Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt weiterhin in der Innenstadt: in der gesamten Fußgängerzone sowie in der August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Neu aufgenommen wurde eine Ausnahme von der Maskenpflicht: Auf Sitzgelegenheiten und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m darf der Mund-Nasen-Schutz zum Essen und Trinken kurzzeitig abgenommen werden. Rauchen ist weiterhin nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt.
Gültigkeit
Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 12. April.
WEITERE INFORMATIONEN
Informationen im Internet
Aktuelle Informationen zur Einstufung, den Fallzahlen und Maßnahmen sind auf www.corona-frankenthal.de zu finden. Unter https://corona-frankenthal.de/informieren ist auch die Liste der niedergelassenen Frankenthaler Ärzte zu finden, bei denen mach sich auf das Coronavirus testen lassen kann.
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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