Corona-Regeln in Frankenthal
Stadt verlängert Ausgangssperre bis April
Ludwigshafen. Mit einem Inzidenzwert von 108,7 (Stand 25. März) liegt Frankenthal noch immer über dem Grenzwert von 100. Laut aktueller Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind Lockerungen erst wieder möglich, wenn diese 100er-Marke sieben Tage in Folge unterschritten wird.
Die Beschränkungen im Handel, Sport, Freizeit und bei den Kontakten bleiben bestehen bis 9. April. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt weiterhin, der Besuch von Ostergottesdiensten ist möglich. In den Schulen wird der Fernunterricht ab Klasse fünf fortgeführt, bevor am 12. April der Wechselunterricht startet. Die Kindertagesstätten kehren in den Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen zurück.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 27. März, bis einschließlich Freitag, 9. April und ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Sie ist im Wortlaut inklusive detaillierter Begründung auf www.corona-frankenthal.de zu finden.
Die Corona-Regelungen für Frankenthal im Überblick
Schulen und Kitas
In Abstimmung mit der für den Schulbereich zuständigen Landesbehörde, der ADD Trier, wird der Präsenzunterricht an den Frankenthaler Schulen ab Klassenstufe fünf weiterhin ausgesetzt. Wegen der Osterferien und eines beweglichen Feiertags am 7. April betrifft dies nur den 8. und 9. April. Ab Montag, 12. April, sollen alle Klassenstufen mit regelmäßigen Testungen wieder in den Wechselunterricht zurückkehren.
In den Frankenthaler Kindertagesstätten findet ab Montag für alle Kinder wieder der Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen statt. So sieht es die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vor. Durch die strikte Trennung von Gruppen und feste Zuordnung der Erzieher sollen Infektionen im Falle eines Ausbruchs eingegrenzt werden. Das bedeutet aber auch, dass es zum Beispiel bei einer Unterschreitung des Personalschlüssels zu Einschränkungen bei den Betreuungszeiten kommen kann. Die Stadtverwaltung bittet Eltern hierfür um Verständnis und Unterstützung.
Darüber hinaus wird die Teststrategie bei den Mitarbeitern in den Einrichtungen ausgebaut: Neben den vom Land gestellten Schnelltests, die aktuell einmal wöchentlich in den Einrichtungen durch die Johanniter-Unfall-Hilfe vorgenommen werden, stellt die Stadtverwaltung allen Erziehern einen zweiten Selbsttest zur Verfügung. Mit der engmaschigen Kontrolle sollen Infektionen möglichst früh erkannt werden.
Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und maximal einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Kinder unter sechs Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Empfehlung gilt auch für den privaten Bereich.
Handel und Gewerbe
Der Einzelhandel und weitere gewerbliche Einrichtungen sind für den Kundenverkehr geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie Terminshopping für Einzelpersonen bzw. Angehörige eines Hausstands sind weiterhin möglich. Unter Einhaltung der in der Landesverordnung festgelegten Hygieneregeln und Zugangsbeschränkungen dürfen Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen geöffnet bleiben. Auch der Wochenmarkt findet weiterhin statt.
Körpernahe Dienstleistungen
Kosmetik-, Tattoo-, Piercingstudios und ähnliche Betriebe, bei denen der Mindestabstand wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden kann, müssen wieder schließen. Optiker, Hörgeräteakustiker, Physiotherapie, Fußpflege und weitere Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, bleiben erlaubt. Auch Friseursalons dürfen geöffnet bleiben.
Sport und Freizeit
Sport ist unter Einhaltung des Mindestabstands im Freien ausschließlich alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Training in Gruppen ist untersagt. Ausstellungen und Galerien müssen geschlossen werden. Gleiches gilt für die Stadtbücherei. Die Musikschulen dürfen im Einzelunterricht weiterhin öffnen.
Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr bleibt bestehen. In diesem Zeitraum ist in Frankenthal das Verlassen der eigenen Wohnung grundsätzlich untersagt. Auch Personen, die nicht in Frankenthal wohnen, dürfen sich in diesem Zeitraum nicht im Stadtgebiet aufhalten. Auch die neue Allgemeinverfügung definiert triftige Gründe, die ein Abweichen von dieser Regelung rechtfertigen: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich und der Besuch von Verwandten gerader Linie, also Eltern, Groß-eltern und eigener Kinder – nicht aber Geschwister oder weiterer Verwandter zweiten Grades. Triftige Gründe der Nichteinhaltung der Ausgangssperre sind außerdem die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person). Zulässig ist auch der Besuch von Ostergottesdiensten zwischen dem 1. und 4. April.
Geschäfte müssen um 21 Uhr schließen. Gastronomische Betriebe dürfen hingegen auch nach 21 Uhr Essen ausliefern. Zwischen 21 und 6 Uhr gilt in allen Verkaufsstätten ein Alkoholverkaufsverbot.
Alle weiteren Regeln der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz behalten ihre Gültigkeit. Auch die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Innenstadt bleibt in Kraft. kim/ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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