Stadtverwaltung Frankenthal informiert
Stadt verlängert Verbot bis Anfang Januar
Frankenthal. Die Stadtverwaltung Frankenthal erlässt am Donnerstag, 23. Dezember, eine neue Allgemeinverfügung, die alle unangemeldeten Corona-Protestveranstaltungen im gesamten Stadtgebiet bis Montag, 3. Januar, verbietet. Dies umfasst alle so genannten „Spaziergänge“, zu denen Gegner der Corona-Maßnahmen aufrufen, unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob sie einmalig oder wiederkehrend stattfinden.
Bereits am vergangenen Sonntag hatte die Verwaltung eine ähnlich lautende Verfügung erlassen und den „Spaziergang“ am Montag, 20. Dezember verboten. Dies zeigte offenbar Wirkung: Es waren deutlich weniger „Spaziergänger“ unterwegs, als von den Sicherheitsbehörden ursprünglich erwartet.
+++UPDATE+++
Nun die Allgemeinverfügung im gesamten Wortlaut
Allgemeinverfügung der Stadt Frankenthal (Pfalz) als Versammlungsbehörde
Die Stadt Frankenthal (Pfalz) erlässt als Versammlungsbehörde gemäß 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersammlG) in der derzeit geltenden Fassung, § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der derzeit geltenden Fassung, § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) in der derzeit geltenden Fassung und § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der derzeit geltenden Fassung und §§ 65, 66 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in der derzeit geltenden Fassung, folgende
Allgemeinverfügung
1. Die Veranstaltung von und die Teilnahme an folgenden öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf dem Gebiet der Stadt Frankenthal (Pfalz) werden verboten:
a) Untersagt wird der am Montag, den 20.12.2021 um 19.00 Uhr geplante und beworbene, aber nicht angemeldete sogenannte „Montagsspaziergang“ am Speyerer Tor in der Speyerer Straße und auf dem Platz vor dem Speyerer Tor.
b) Jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Stadtgebiet Frankenthal (Pfalz).
2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 verfügten Verbote kann unmittelbarer Zwang angewendet werden, der hiermit angedroht wird.
3. Die sofortige Vollziehung der in Ziffer 1 verfügten Verbote wird hiermit im besonderen öffentlichen Interesse gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO angeordnet.
4. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz – LVwVfG – in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) und tritt am 20. Dezember 2021 um 0:00 Uhr in Kraft.
Frankenthal. Die Stadtverwaltung Frankenthal verbietet die so genannten „Montagsspaziergänge“ und ähnliche unangemeldete Protestveranstaltungen gegen die Corona-Maßnahmen.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird im Laufe des Sonntagnachmittags erlassen und tritt am Montag, 20. Dezember, in Kraft.
Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir diese veröffentlichen! gib/ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.