Städtische Steuern werden erhöht
Aus dem Amtsblatt Frankenthal
Frankenthal.Im Amtsblatt 01/2022 wurde die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Frankenthal (Pfalz) über die Festsetzung der Gewerbe-, der Grund-, der Hunde- und Vergnügungssteuer, des Feldwegebeitrags sowie des wiederkehrenden Beitrags für die Oberflächenentwässerung in Frankenthal (Pfalz) für das Kalenderjahr 2022, bekanntgegeben. Die Stadt Frankenthal (Pfalz) erhebt laut Beschluss des Stadtrates vom 08.12.2021 im Kalenderjahr 2022 die aufgeführten Abgaben nach den jeweils gleichen Steuer- und Beitragssätzen wie im Kalenderjahr 2021 mit folgender Änderung:
- Hebesatz Grundsteuer A: 440% (vorher 350%)
- Hebesatz Grundsteuer B: 540% (vorher 450%)
- Hundesteuer 1. Hund: 112 Euro (vorher 92 Euro)
- Hundesteuer 2. Hund: 168 Euro (vorher 152 Euro)
- Hundesteuer 3. Hund: 200 Euro (vorher 184 Euro)
Die geänderten Steuern- und Beiträge werden durch Bescheid festgesetzt. Auf die Erteilung von Bescheiden über die Erhebung der übrigen Abgaben für das Kalenderjahr 2022 wird verzichtet, soweit keine Änderungen eingetreten sind. Für alle Abgabenschuldner, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. 1994, S. 153) und § 3 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl. 1995, S. 175) in der jeweils gültigen Fassung, die Abgaben für das Kalenderjahr 2022 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe festgesetzt. Mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) treten für die Steuer- und Beitragspflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuer- oder Beitragsbescheid zugegangen wäre. 5 Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2022 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu entrichten. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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