Stadtverwaltung und AWO beraten
Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
Frankenthal. Die aktuelle Krise lässt viele über den Ernstfall nachdenken: Was passiert, wenn ich selbst schwer erkranke und wer kann dann im Notfall für mich entscheiden?
Ob durch Krankheit, einen Unfall oder durch altersbedingten Abbau: Jeder Mensch kann in die Situation kommen, nicht mehr über sich selbst bestimmen zu können. Für einen solchen Fall lässt sich mit einer Vorsorgevollmacht vorbeugen. Sie regelt für diese Situationen, welche Vertrauensperson im Notfall Entscheidungen treffen darf. Für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sind verschiedene Punkte zu berücksichtigen, damit die Vollmacht auch rechtskräftig zum Einsatz kommen kann. Dafür stehen Frankenthaler Bürgern mehrere Ansprechpartner zur Verfügung. Aufgrund der Infektionsschutzbestimmungen in der Corona-Krise findet die Beantwortung von Fragen dazu ausschließlich telefonisch statt. Das notwendige Informationsmaterial kann im Internet unter www.bmjv.de heruntergeladen werden oder wird auf Wunsch zugesendet.
Bei der Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung Frankenthal stehen Melanie Krebs unter 06233 89336, Martina Pisek unter 06233 89484 und Nadja Goldmaier unter 06233 89369 für Fragen zu einer Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Beim AWO-Betreuungsverein ist Jerry Schackert unter 06233 369030 oder per E--Mail an info@awo-betreuungsverein-ft.de Ansprechpartner. Der AWO - Betreuungsverein beantwortet ebenfalls Fragen zum Thema Patientenverfügung.
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung können die persönlichen Wünsche zur Behandlung, zum Beispiel mit intensivmedizinischen Geräten, festgehalten werden. Sobald eine wirksame Patientenverfügung vorliegt, müssen Mediziner diese bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Der Inhalt der Patientenverfügung sollte in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüft werden, ob die Angaben darin immer noch den eigenen Wünschen entsprechen. Hierfür kann auch ein Gespräch mit dem Hausarzt hilfreich sein.
Vorsorgevollmacht
Die Annahme ist weit verbreitet, dass Ehepartner und erwachsene Kinder oder andere nahe stehende Angehörige automatisch die rechtliche Vertretung ausüben dürfen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Oft müssen aufwändige Betreuungsverfahren angeregt werden in Situationen, in denen eine Vorsorgevollmacht ausreichend wäre. Im Idealfall bevollmächtigt jeder Erwachsene frühzeitig für sich eine Vertrauensperson und bespricht mit dieser die eigenen Wünsche und Wertvorstellungen. Auch junge Volljährige können eine Vorsorgevollmacht formulieren, um für den Ernstfall vorzusorgen. kim/ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
Webseite von Kim Rileit | |
Kim Rileit auf Facebook | |
Kim Rileit auf Instagram |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.