Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Frankenthal
Stadt bittet Bürger um Unterstützung
Frankenthal. Die klimatischen Veränderungen, vermehrte unsachgemäße Entsorgung von Lebensmittelresten, sowie rechtliche Neuerungen bei der Schädlingsbekämpfung haben sich offensichtlich begünstigend auf die Rattenpopulation ausgewirkt. Die bei der Stadtverwaltung eingehenden Meldungen über Rattenbefall haben stark zugenommen. Dabei werden Ratten nicht nur an den bekannten Brennpunkten wie Kanalsammelpunkten, Regenrückhaltebecken und Grünanlagen gesichtet, sondern überall dort, wo sie günstige Lebensbedingungen vorfinden. Besonders populationsfördernd erweist sich die Entsorgung von Lebensmittel direkt in die Kanalisation, weil die Reste den Tieren hier wie auf einem Tablett serviert werden.
In Folge einer EU-Biozid-Verordnung darf die Stadtverwaltung die Nager im Kanalsystem, in Grünanlagen und entlang von Wasserläufen nicht mehr vorbeugend bekämpfen, sondern erst bei konkreten Sichtungsmeldungen. Bürger werden deshalb gebeten, sich bei der Sichtung von Ratten an das Ordnungsamt zu wenden. Bei der oberirdischen Schädlingsbekämpfung werden auch weiterhin Stationen und Boxen eingesetzt. Auf Privatgelände ist der Eigentümer verpflichtet, Schädlinge zu bekämpfen – am besten mit Unterstützung einer Fachfirma.
Im Anschluss an die erfolgreiche Bekämpfung oder damit es erst gar nicht zum Befall kommt, gibt die Stadtverwaltung folgende Tipps:
- Leicht erreichbare Tränken und Nahrungsquellen wie verstreutes Brot, ooffene Müllbehältermit Nahrungsabfällen, Tierfutter etc., sollten möglichst entfernt oder für Nager unzugänglich gemacht werden, zum Beispiel durch sicheres Verschließen.
- Die Vegetation im eigenen Garten sollte regelmäßig zurückgeschnitten werden, insbesondere in der Nähe von Gebäuden. Wildwuchs und herumliegendes Laub bietet Ratten ideale Bedingungen für den Nestbau und die Aufzucht von Jungtieren.
- Das Füttern von Tauben sollte unterlassen werden, denn Lebensmittelreste ziehen neben Tauben auch Ratten an. Im öffentlichen Bereich kann das Füttern nach der städtischen Gefahrenabwehrverordnung sogar mit einem Bußgeld belegt werden. Aber auch im privaten Bereich, wie dem eigenen Garten oder Balkon, sollten Tauben nicht gefüttert werden.
- Eine unsachgemäße Eigenkompostierung birgt ebenfalls das Risiko, „ein gefundenes Fressen“ für Schädlinge zu werden. Hinweise zur Eigenkompostierung sind auf der Website des Eigen- und Wirtschaftsbetriebs www.frankenthal.de/ewf zu finden.
- Lebensmittelreste gehören nicht in die Toilette, sondern sind über die Biotonne zu entsorgen.
- Öffnungen zum Innenbereich von Gebäuden wie Spalten, Löcher, Katzenklappen, Drainagen etc. sollten für Nagetiere unzugänglich oder verschlossen werden. Bei Sanierung oder Neubau ist bei WC-Abflussrohren der Einbau einer Absperrklappe sinnvoll, da diese sich nur in Abflussrichtung öffnet und das Eindringen von Ratten verhindert.
Nur das Zusammenwirken von privaten und städtischen Maßnahmen führt bei der Bekämpfung von Schädlingen zu nachhaltigem Erfolg. Dies ist nicht nur aus hygienischen Gründen wichtig, sondern auch, um Stadtbild und Wohnqualität zu sichern.
Wer die Sichtung von Ratten melden möchte oder Fragen zum Thema hat, kann sich an Simone Noel aus dem städtischen Bereich Ordnung und Umwelt wenden: Neumayerring 72, Zimmer 2.22, Telefon 06233 89-407, ordnungundumwelt@frankenthal.de. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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