Was ist Sperrmüll? Welcher Müll gehört nicht dazu und bleibt liegen?
Sperrmüll. Sind Teppich, Möbel, Fahrrad oder Matratzen Sperrmüll? Und wie entsorgt man diese richtig? Was ist denn überhaupt Sperrmüll?
Definiert ist Sperrmüll als sperriger Abfall. Also großer Abfall, den man nicht einfach so auf den Recyclinghof bringen kann. Es ist ein Angebot vonseiten der Stadt oder des Kreises, um das Entsorgen für den Haushalt zu vereinfachen. Aber man muss bei der Entsorgung von Sperrmüll auch einige Dinge beachten. Denn nicht alles ist wirklich sperriger Abfall.
Was gehört in den Sperrmüll?
Folgender Müll ist sperriger Abfall und wird – je nach Kommune – an einem bestimmten Tag im Jahr in der Gemeinde abgeholt. Alternativ macht man mit dem Wirtschaftsbetrieb einen Termin aus und dann werden die sperrigen Gegenstände abgeholt.
Als Sperrmüll gelten alte Teppiche, Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Sofa, Stuhl und Tisch, Sperrabfall aus Schrott, Metall, aus Holz, Polstermöbel, Matratzen, alte Koffer, Fahrrad, Bügelbrett – Hausrat eben, das ist alles erlaubt. Auch Kinderwagen, Bettgestell oder Leitern gehören in den abholfähigen Sperrmüll. Eigentlich gehört auch ein altes Fahrrad hier dazu.
Doch: Fenster, Türen, Dachsparren, Gartenmöbel (nach Altholz-Verordnung), Elektro-Schrott aller Art, Renovierungsabfälle wie Fenster, Parkett, Laminat, Tapeten, Badewannen, WC-Becken, Waschbecken, Ölöfen oder Reifen (auch Autoreifen), Pappe und Kartonage gehören ebenso nicht in die Sperrmüll-Sammlung wie Hausabfall. All diese Gegenstände werden nicht über den Sperrmüll entsorgt, ebenso keine asbesthaltigen Abfälle, behandelte Hölzer oder gefährliche Abfälle.
Bauschutt sollte in der Regel auf den Recyclinghof gebracht werden. Dort kann man diesen gegen eine Gebühr abgeben.
Wie wird der Sperrmüll für die Entsorgung vorbereitet?
Meist kann man über eine Online-Anmeldung die Abfuhr beantragen. Ob einzeln oder in Verbindung mit der Nachbarschaft, dies muss man bei der jeweiligen Verwaltung klären. Große Gegenstände kann man sich dann vorrichten, also die Dinge, die erlaubt sind. Hinweis: Es gelten hier die jeweiligen Bestimmungen der Verwaltung!
Im Anschluss sollte man den Müll früh morgens oder einen Abend vorher gut sichtbar vor der eigenen Haustür platzieren. Allerdings ist darauf zu achten, dass weiterhin Fußgänger oder Fahrzeuge passieren können. Die Gegenstände müssen getrennt voneinander stehen und dürfen niemanden gefährden!
Kleinere Mengen an Hausmüll, wie beispielsweise alte Kissen oder Teppiche kann man über die Restmülltonne entsorgen. Alte Kleidung, die defekt ist, sollte ebenfalls über den Wertstoffhof entsorgt werden. Ist Kleidung noch brauchbar und nicht kaputt empfiehlt es sich, diese über die dafür bereitgestellten Abfallbehälter zu entsorgen.
Nicht immer müssen Gegenstände auf den Müll. Viele Möbelstücke sind noch in Ordnung, das gleiche gilt auch für Kleidung. Dann sollte man darüber nachdenken, etwas Gutes zu tun: Das Hab und Gut nicht wegwerfen, sondern an karitative Einrichtungen geben. Viele Einrichtungsgegenstände sind gut genug, sie können anderen Menschen, die weniger haben, passen.
Darf ich fremden Sperrmüll mitnehmen?
Oft sieht man einen Abend vor der Sperrmüll Abholung die Gegenstände schon an der Straße stehen. Einzelne Gegenstände sind meist noch gut erhalten, vielleicht darf man diese dann mitnehmen? Eigentlich ist die Antwort klar: nein. Das Durchstöbern des Sperrmülls ist in manchen Ortschaften sogar eine Ordnungswidrigkeit. Warum? Zum einen ist es so, dass auch im Sperrmüll es gut erhaltene Möbel und Wertstoffe gibt, die dann wiederum von Entsorgungsbetrieb veräußert werden können. Darüber hinaus gehört der Müll weiterhin der Person, die den Müll rausgestellt hat. Es ist im fremden Eigentum. Wer etwas sieht, was er gerne haben möchte, könnte aber beispielsweise beim Besitzer klingeln und nachfragen, ob er es haben kann.
Auch das Zustellen von eigenem Sperrmüll ist untersagt. Manche Kommune hat deshalb bei einer Anmeldung des Sperrmülls ein Online-Formular, wo man genau eintragen muss, was abgeholt wird. Und was mehr ist, das wird nicht mitgenommen.
Was ist mit Elektro-Schrott?
Ob Fernseher, Computer, Herd oder Waschmaschine - diese gehören nicht in Ihren Sperrmüll, aber auch nicht in den Restmüll. Ausrangierte Elektrogeräte können kostenlos an den Sammelstellen wie dem Wertstoffhof abgegeben werden. In manchen Kommunen gibt es zudem separate Sammelcontainer.
Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, sind alle Händler, die eine Elektrogeräte-Verkaufsfläche haben, dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte einer gewissen Größe (Kleingeräte) kostenlos zurückzunehmen. "Spätestens ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten auch für Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll", heißt es auf der Internetseite des Umweltministeriums.
Diese Verpflichtung gilt auch für den Onlinehandel. Elektroaltgeräte werden also separat entsorgt und gehören nicht in den Sperrmüll.
Wie wird in meiner Kommune die Sperrmüll Abholung geregelt?
Auf den Internetseiten der Gemeinden und Städte gibt es immer weitere Informationen rund um die Entsorgung von Sperrmüll. Hier erfährt man auch, wie die Abholung geregelt ist. In der Regel gibt es im näheren Wohnumfeld auch einen Recyclinghof, der verwertbare Wertstoffe aufnimmt, beispielsweise den gelben Sack und in haushaltsüblichen Mengen auch weiteren Abfall. Kartonagen und Papier werden meist kostenfrei auf dem Wertstoffhof angenommen.
Die Städte und Kommunen geben alle notwendigen Abholtermine online bekannt. Ein Abfall-ABC ist zum Beispiel auf der Internetseite der jeweiligen Gebietskörperschaft zu finden oder im Abfall-Kalender. Ihren Sperrmüll bringen die Besitzer am Besten vor sortiert vor die Tür. Denn: Gefüllte Säcke werden nicht mitgenommen, es muss erkennbar sein, um was für einen Wertstoff es sich handelt. Wie oft eine Sperrmüllsammlung stattfindet ist ebenfalls kommunal abhängig, in manchen nur einmal im Jahr, bei anderen zweimal. gib
Was ist Sperrmüll?
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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