Eine Aktion der Gefängnisseelsorge
Weihnachtstüten für bedürftige Strafgefangene der JVA
Frankenthal. Es ist schon viele Jahre eine gute Tradition, dass die Gefängnisseelsorge zu Weihnachten bedürftige Inhaftierte mit einem kleinen Geschenk erfreut. Dies ist nur durch die Unterstützung der Spenden aus den Kirchengemeinden möglich.
Wer sind die Empfänger?
Die Seelsorge bedenkt an Weihnachten die Gefangenen mit einer Zuwendung, die keine Arbeit haben und kein Geld von außen eingezahlt bekommen. 2021 wurden auf diesem Weg ungefähr 130 Gefangene beschenkt. Diese Gruppe von Gefangenen muss sich entscheiden, was sie vom „Taschengeld“ in Höhe von rund 40 Euro, das ihnen gewährt wird, finanzieren wollen: Fernsehen (17 Euro im Monat), Strom (2 Euro), Hygieneartikel und Lebensmittel, die über die Grundversorgung durch die Anstalt hinausgehen, Telefon, Zeitungen und Zeitschriften. Es liegt auf der Hand, dass sich viele Taschengeldempfänger Schokolade, Lebkuchen, Gebäck und Kaffee nicht leisten können.
Leider nur noch Geldspenden möglich
Wegen veränderter Sicherheitsbestimmungen dürfen die Seelsorger seit 2020 keine Sach- und Lebensmittelspenden für diese Aktion annehmen und sind also ganz auf Geldspenden angewiesen, von denen dann der Inhalt für die Weihnachtstüten eingekauft wird. Diese Neuregelung ist sehr bedauerlich, da es vielen Spendern viel bedeutet hat, für Gefangene einzukaufen und zu wissen, dass ihre Lebensmittelspende bei einem Inhaftierten ankommt. Es ist jedoch garantiert, dass auch jede Geldspende zu 100 Prozent den Gefangenen und der Arbeit in der Gefängnisseelsorge zugutekommt.
Wo können die Spenden abgegeben werden?
Geldspenden können auf das Konto der katholischen Gefängnisseelsorge überwiesen oder bis zum zweiten Advent im katholischen Pfarrbüro Frankenthal abgegeben werden.
Kath. Seelsorge JVA Frankenthal
LIGA Speyer
IBAN: DE17 7509 0300 0000 0516 16
BIC: GENODEF1M05
Eine Kopie des Kontoauszugs genügt dem Finanzamt als Spendennachweis. Wer dennoch eine Spendenquittung wünscht, schreibt die Adresse mit in den Verwendungszweck. Spenden von derzeitigen und ehemaligen Inhaftierten und deren Angehörigen dürfen nicht angenommen werden. gib/ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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