Einzelhandelskonzept für Frankenthals Innenstadt und Stadtquartiere
Interessierte können bis 15. Juli 2019 Einsicht nehmen
Frankenthal. Der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist beim Bereich Planen und Bauen im Rathaus II, Neumayerring 72, ausgelegt. Für alle Interessierten ist der Entwurf auch auf der Homepage der Stadt Frankenthal einsehbar. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind nur Stellungnahmen zum konkreten Inhalt des Einzelhandelskonzeptes möglich.
Das Konzept ist bei der Ansiedlung neuer Einzelhandelsbetriebe bzw. bei der Erweiterung bestehender Betriebe die Grundlage, um den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Innenstadt sowie die Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung in den einzelnen Stadtquartieren sicherzustellen.
Das Einzelhandelskonzept beinhaltet keine Aussagen zu städtebaulichen Fragestellungen, wie bspw. die Gestaltung der Fußgängerzone, die Anzahl der Parkplätze oder die Gestaltung der Schaufenster, sondern dient lediglich in Vorbereitung der Bauleitplanung zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung.
Der Entwurf der Gesamtfortschreibung beinhaltet eine Quantifizierung des zukünftigen Verkaufsflächenbedarfs, formuliert eine Einzelhandelsstrategie und gibt Entscheidungshilfen zur Steuerung neuer Einzelhandelsvorhaben im Stadtgebiet. Hierzu wurde ein räumliches Einzelhandelskonzept mit übergeordneten Empfehlungen für die Bauleitplanung erarbeitet.
Historie
Bereits im Jahr 2008 hat die Stadtverwaltung ein Einzelhandelskonzept erstellt, im Jahr 2012 fand eine erste Fortschreibung statt, um das Konzept an aktuelle Anforderungen der Landes- und Regionalplanung anzupassen.
Der Entwurf der Teilfortschreibung wurde 2017 vom Stadtrat beschlossen und eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Landes- und Regionalplanung und der IHK durchgeführt. Die Ergebnisse der Abstimmungen und Beteiligungen wurden nun in das Konzept integriert und die Teilfortschreibung wurde zu einer Gesamtfortschreibung für alle Warengruppen und das gesamte Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) ergänzt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2019 dem Entwurf der Gesamtfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zugestimmt. In gleicher Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Darüber hinaus werden auch Landes- und Regionalplanung sowie die IHK am Verfahren beteiligt.
Nächste Schritte
Das Einzelhandelskonzept ist dabei ein informelles Planungsinstrument und hat damit zunächst noch keinen rechtsverbindlichen Charakter, es ergibt sich jedoch bereits eine Bindungswirkung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Die endgültige Verbindlichkeit erlangen die im Einzelhandelskonzept formulierten Ziele und Maßnahmen dann durch die Umsetzung im Rahmen der Bauleitplanung.
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Frankenthaler Innenstadt, insbesondere zur städtebaulichen Gestaltung, zur Aufwertung des öffentlichen Raumes und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sollen im Rahmen des Förderprogrammes „Aktive Stadtzentren“ umgesetzt werden. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren und unter aktiver Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger wird hierzu ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet. Die Öffentlichkeit wird dabei rechtzeitig und umfassend über den Beginn des Verfahrens informiert. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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